Geflügelpest: Was Jäger beachten sollten

Was bedeutet die sich ausbreitende Geflügelpest für die Jagd auf Federwild? Aktuell gilt in NRW noch kein Jagdverbot. Was hiesige Jäger dennoch beachten sollten, hat der Landesjagdverband zusammengefasst.

Das Vogelgrippe-Virus H5N8 wurde jetzt auch an verwendeten Vögeln in NRW nachgewiesen: zunächst bei einem im Kreis Wesel gefundenen Bussard und nun auch bei einer Wildente, die am Freitag am Hengsteysee in Hagen tot aufgefunden worden war.

Doch was bedeutet das für die Jagd auf Federwild? In anderen Bundesländern sind die Auswirkungen bereits deutlich spürbar. In Mecklenburg-Vorpommern gilt bereits seit vergangener Woche ein Jagdverbot für Federwild und auch in Schleswig-Holstein empfiehlt die oberste Jagdbehörde, die Jagd auf Wasservögel zu unterlassen.

Aktuell gilt in NRW noch kein Jagdverbot für Federwild. Was hiesige Jäger dennoch beachten sollten, hat der Landesjagdverband in einer Pressemitteilung zusammengefasst.

  • Verendet aufgefundene oder kranke Wildvögel sollten der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden.
  • Jäger, die mit Federwild in Berührung kommen, sollten Kontakt zu Hausgeflügel vermeiden.
  • Der direkte Kontakt von Haustieren, auch Jagdhunden, zu toten oder kranken Wildvögeln sollte vermieden werden.

Die Empfehlung des Friedrich-Löffler-Instituts, Hunde in Beobachtungsgebieten für Geflügelpest angeleint zu halten zielt darauf ab, dass die Vierbeiner etwaig infizierte tote Wildvögel nicht verschleppen und so das Virus weiter tragen. bp


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