Gemeinsame Agrarpolitik

GAP: Zwei Jahre Übergang

Brüssel hat sich auf einen zweijährigen Übergang zur künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Bis Ende 2022 gelten weitgehend die aktuellen Regeln. Die neue Reform der GAP startet frühestens 2023.

Der Trilog aus EU-Kommission, Rat und Europaparlament hat sich auf einen zweijährigen Übergang zur künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Nach der gestern in Brüssel getroffenen Einigung können die Landwirte damit bis Ende 2022 weitgehend nach den aktuellen Regeln wirtschaften. Die neue Reform der GAP wird nach aktuellem Stand frühestens im Jahr 2023 starten.

Der Trilogeinigung müssen der Rat und das Europaparlament nun noch formell ihren Segen erteilen. Beobachter in Brüssel gehen aber davon aus, dass die neue Übergangsverordnung noch vor September im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird.

Schneller an Hilfen kommen

Als eine von wenigen Neuerungen gelang es den Abgeordneten außerdem, einen einfacheren Zugang zu Risikomanagementkompensationen und nationalen Hilfen in den Gesprächen mit Rat und Kommission durchzusetzen. Künftig soll es leichter werden, den Landwirten Entschädigungen für schwere Einkommensausfälle und Verluste aufgrund widriger klimatischer Ereignisse, Ausbrüchen von Tier- oder Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall zu gewähren. Die Schwelle zum Auslösen von Kompensationen soll von bisher 30 % an Einbußen auf 20 % gesenkt werden.

Zustimmung von CDU und CSU

Der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, Norbert Lins, begrüßte die Einigung. „Damit haben unsere europäischen Landwirte Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre“, so der CDU-Politiker. Die CSU-Europaabgeordnete Marlene Mortler betonte, dass verantwortungsvolles Handeln in dieser außergewöhnlichen Zeit enorm wichtig sei. Deshalb sollten die Regeln der aktuellen GAP weiterhin gelten, aber mit den Zahlen des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR).