Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)

GAP: Agrarbudget steigt

Die EU-Kommission hat ihre Pläne zur Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) konkretisiert: Es soll mehr Geld geben. Auch, um die Ziele des Green Deals zu erreichen.

Mit Blick auf ihren neuen Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021 bis 2027 hat die Europäische Kommission jetzt Details zur Finanzierung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) klargestellt. Demnach sollen für die GAP zu laufenden Preisen gut 391,4 Mrd. € bereitgestellt werden; auf Grundlage des Preisniveaus von 2018 entspricht das einer Summe von 348,3 Mrd. €.

Die Erste Säule würde zu laufenden Preisen mit 290,7 Mrd. € ausgestattet und damit der Kommission zufolge 4,5 Mrd. € mehr erhalten als von ihr 2018 vorgeschlagen. Das Budget der Zweiten Säule will die Brüsseler Behörde um 5,6 Mrd. € auf annähernd 84,3 Mrd. € aufstocken und zudem um etwa 16,5 Mrd Euro aus dem Wiederaufbaufonds ergänzen, sodass dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) effektiv gut 100,7 Mrd. € zur Verfügung stehen sollen.

GAP-Mittel steigen um 26,4 Mrd. €

Im Vergleich zum vorherigen Vorschlag für den kommenden MFR sind die Mittel für die GAP laut der Kommission demnach insgesamt um gut 26,4 Mrd. € oder 7 % erhöht worden. In der aktuellen Förderperiode belaufen sich die Mittel für die europäische Agrarpolitik auf rund 408,3 Mrd. €. Bereinigt um den Anteil des Vereinigten Königreichs ergibt sich gemäß den Kommissionsangaben eine Summe von 382,5 Mrd. €; demgegenüber würde der neue Vorschlag eine Erhöhung um gut 2 % bedeuten.

Green Deal, Farm-to-Fork- sowie Biodiversitätsstrategie

Die zusätzlichen Mittel aus dem Wiederaufbaufonds sollen den Mitgliedstaaten im Zeitraum von 2022 bis 2024 zur Verfügung stehen und laut Kommission den Landwirten und dem ländlichen Raum ermöglichen, den Green Deal und insbesondere die Biodiversitäts- und die Farm-to-Fork-Strategie umzusetzen. Eine „zentrale Rolle“ soll dabei den Strategieplänen der Mitgliedsländer zukommen.

Nicht verändert hat die Brüsseler Behörde ihre Vorgaben zur Umschichtung von Mitteln der Ersten in die Zweite Säule; als Obergrenze sind weiterhin 15 % vorgesehen. Auch die Regelungen zur Kofinanzierung von ELER-Geldern sind nicht überarbeitet worden.