Gänse am Niederrhein: Schonzeit zukünftig vom 1. Oktober an?

In NRW dürfen Grau-, Kanada- und Nilgänse vom 16. Juli bis 31. Januar bejagt werden. Ausnahmen stellen die Gebiete „Unterer Niederrhein“ und „Weseraue“ dar. Zum Schutz der nordischen Wildgänse endet dort die Jagdzeit auf die genannten drei Arten bereits am 14. Oktober. Möglicherweise wird dieser Termin weiter vorverlegt.

Die Ankunft der ersten nordischen Wildgänse hat sich in den vergangenen Jahren deutlich nach vorne verschoben. „In der Regel treffen die ersten Wildgänse bereits Ende September ein“, heißt es zumindest in einem 2011 verabschiedeten Maßnahmenkonzept für das EU-Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“. Im Auftrag des LANUV war dieses Konzept von der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet, der Biologischen Station im Kreis Wesel, dem Naturschutzzentrum im Kreis Kleve und der NABU-Naturschutzstation in Kranenburg erstellt worden.

Maßnahmenkonzept für den "Unteren Niederrhein"

Zum Schutz der nordischen Wildgänse wird in dem Maßnahmenkonzept daher vorgeschlagen, die Bejagung der „Sommergänse“ im Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ bereits am 1. Oktober einzustellen.

Den damit verbundenen Folgen für die Landwirtschaft scheinen sich die Konzeptersteller durchaus bewusst zu sein. Denn dort heißt es weiter: „Durch eine weitere Einschränkung der Bejagung kann es eventuell zu einer Zunahme der Fraßschäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch Grau-, Nil- und Kanadagans kommen. Bei nachgewiesenen erheblichen Schäden muss eine entsprechende Lösung gefunden werden.“ Vorschläge, wie eine solche Lösung aussehen könnte, werden leider nicht gemacht.

1,5 Mio. € jährlich für Fraßschäden

Dabei gilt es sich vor Augen zu halten: Bereits jetzt betragen die Ausgleichszahlungen für Fraßschäden durch nordische Wildgänse allein im Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein jährlich ca. 1,5 Mio. €! Die Gesamtkosten durch das Maßnahmenkonzept für das Land NRW werden auf jährlich 10 Mio. € beziffert. bp