Fristverlängerung für Zwischenfruchtanbau

Aufgrund der überdurchschnittlich starken Regenfälle in der zweiten Augusthälfte war eine termingerechte Bestellung der Ackerflächen mit Zwischenfrüchten nur selten möglich. Das betrifft auch den in der Förderkulisse zur Wasserrahmenrichtlinie geförderten Zwischenfruchtanbau. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat daher eine Fristverlängerung für den spätesten Einsaattermin vom 5. September auf den 15. September bekanntgegeben.
Joachim Tichy, Landwirtschaftskammer NRW