Landgestüt Warendorf

Fristlose Kündigung rechtens

Das Arbeitsgericht Münster hat die Klage zur fristlosen Kündigung der früheren Landgestüt-Leiterin Susanne Schmitt-Rimkus abgewiesen. Ihr Anwalt will das Urteil vom Landesarbeitsgericht prüfen lassen.

Im dritten Anlauf sprach das Arbeitsgericht Münster ein Urteil: Das Gericht wies die Klage von Susanne Schmitt-Rimkus ab. Der ehemaligen Leiterin des Landgestüts Warendorf war im März 2017 fristlos gekündigt worden. Das Vertrauensverhältnis des Landes NRW zur Klägerin sei zerstört gewesen. Die Kündigung sei ordnungsgemäß erfolgt.

Hauptpersonalrat ordnungsgemäß beteiligt

Wie berichtet, war die Klägerin 2014 nach Katar gereist. Dabei soll sie sich zu Lasten des Landes einen finanziellen Vorteil verschafft haben. Im Zusammenhang mit dem Kauf eines Pachthengstes sei eine dubiose Zahlung auf das Konto von Schmitt-Rimkus geflossen, die den vereinbarten Kaufpreis von 8.000 € überstieg. Die Mehrzahlung habe sie an einen Angestellten des Landgestüts weitergeleitet.

Der Anwalt der Klägerin, Paul Holtgräve, hatte beantragt, den ehemaligen Staatssekretär des Düsseldorfer Umweltministeriums, Peter Knitsch, als Zeugen zu laden. Laut Knitsch sei die Kündigung von ihm nicht operativ durchgeführt worden. An den Ablauf könne er sich im Detail nicht mehr erinnern. Mit Hilfe eines elektronischen Terminkalenders konnte der Zeuge den Tag der Kündigung zum Teil rekapitulieren.

Der Hauptpersonalrat sei ordnungsgemäß an der Kündigung beteiligt gewesen, so das Gericht. Die fristlose Kündigung sei daher rechtens.

Die Kosten des Verfahrens

Die Kosten für das Verfahren trägt die Klägerin. Der Anwalt der Klägerin kündigte an, das Urteil vom Landesarbeitsgericht in Hamm prüfen zu lassen.

Einen ausführlichen Bericht zum Urteil finden Sie in Wochenblatt-Ausgabe 16 vom 19. April 2018.