Fristlose Kündigung rechtens?

Arbeitsgericht Münster vertagt erneut Entscheidung zur fristlosen Kündigung von Susanne Schmitt-Rimkus: Was wusste Ex-Staatssekretär Peter Knitsch aus dem Düsseldorfer Umweltministerium?

Auch im zweiten Anlauf schaffte es das Arbeitsgericht Münster nicht, ein Urteil zu fällen. Vielmehr ist weiter offen, ob das Land NRW seine Mitarbeiterin Susanne Schmitt-Rimkus am 3. März 2017 fristlos vor die Tür setzen durfte. Gegen ihren Rauswurf hat die ehemalige (langjährige) Leiterin des Landgestütes Warendorf Kündigungsschutzklage erhoben.

Zum zweiten Termin, am 15. Februar, hatte die Vorsitzende Richterin Koch vier Zeugen geladen. Es ging im Kern um die Frage, ob die vom Land am 3. März 2017 ausgesprochene fristlose Kündigung rechtmäßig erfolgt ist. Nein, behauptet der Anwalt der Klägerin, Paul Holtgräve. Der Hauptpersonalrat habe am 3. März nur einen vorläufigen Beschluss, der am 1. März gefasst worden sei, gegenüber dem Umweltministerium abgegeben. Dennoch habe das Ministerium sofort fristlos gekündigt, obwohl die Eingabefrist der Klägerin gegenüber dem Personalrat noch nicht abgelaufen gewesen sei. Damit sei die ganze Kündigung hinfällig.

Vier Zeugen geladen

Die vier Zeugen schilderten den Ablauf der Kündigung so: Am Freitagmorgen, 3. März 2017, gegen 8 Uhr, hatte der stellvertretende Vorsitzende des Hauptpersonalrates, Hans-Peter M., 63, die Stellungnahme des Personalrates Ministerialrat Dr. Dirk K. persönlich übergeben. In dem Schreiben hieß es sinngemäß: „Der Personalrat gibt keine Stellungnahme ab, solange die Ermittlungen des Staatsanwaltes noch nicht abgeschlossen sind.“ Dirk K. eilte mit dem Schreiben des Personalrates zum Abteilungsleiter 1 des Ministeriums, Herrn H. Der wiederum rief den damaligen Staatssekretär im Umweltministerium, Peter Knitsch, auf dem Handy an und las ihm den Inhalt der drei Kündigungsschreiben vor. Am Ende soll der Staatssekretär gesagt haben: „Okay, die Kündigungen können so raus.“

Dienstreise nach Warendorf

Gegen 8.40 Uhr setzten sich Referatsleiter Thomas T. und Praktikantin Vivian W. ins Auto und fuhren von Düsseldorf Richtung Münsterland. In Warendorf trafen sie Susanne Schmitt-Rimkus in ihrem Wohnhaus nicht an. Deshalb warfen sie das Kündigungsschreiben in ihren Briefkasten. Danach fuhren sie zur Dienstwohnung des Hauptberittmeisters zum Landgestüt. Auch ihn trafen sie nicht an und warfen die Post in seinen Briefkasten. Anschließend fuhren die Boten nach Greven. Dort trafen sie den ehemaligen Verwaltungsleiter an und überreichten ihm persönlich den Briefumschlag mit dem Kündigungsschreiben.

Vor Kündigung abmahnen

Die Form der Kündigung (fristlos) und der Zugang der Kündigung waren völlig korrekt, so Michael Bogati, Rechtsanwalt der Landesregierung. Das sieht Holtgräve anders. Zum einen habe es sich nur um eine vorläufige Stellungnahme des Personalrates gehandelt, zum anderen hätte das Land NRW seine langjährige Mitarbeiterin (seit 1996 beim Landgestüt beschäftigt) vor der fristlosen Kündigung abmahnen müssen.

Der Anwalt stellte den Antrag, den ehemaligen Staatssekretär Knitsch als Zeugen zu laden. Er solle den Sachverhalt aus seiner Sicht schildern. Eher missmutig, so unser Eindruck, gab Richterin Koch dem Antrag der Klägerin statt. Nächster Termin: Donnerstag, 12. April, 10 Uhr, im Arbeitsgericht Münster (Az. 2 Ca 492/17).

Abschließend: Die Kündigungsschutzklage des ebenfalls fristlos gekündigten Verwaltungschefs hat das Arbeitsgericht Münster bereits im September 2017 abgelehnt. Daneben läuft das Strafverfahren gegen alle drei ehemaligen Mitarbeiter des Landgestütes vor dem Amtsgericht Warendorf (Ausgabe 4/2018). Ihnen wird Untreue und Vorteilsnahme im Amt vorgeworfen, unter anderem im Zusammenhang mit luxuriösen Dienstreisen in den Wüstenstaat Katar.Alle drei Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.