Fortschritte bei der Düngeverordnung



Bei einem Treffen der Staatssekretäre von Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium sowie der Amtschefs der Länderagrarressorts am Montag in Berlin ging es unter anderem um die Behandlung von Gebieten mit erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser. Kernelement einer möglichen Verständigkeit sind strengere und verpflichtende Vorgaben für die sogenannten „roten Gebiete“ mit einer erhöhten Nitratbelastung des Grundwassers auf der einen und mehr Flexibilität in den übrigen Gebieten auf der anderen Seite.

Die Länder sollen verpflichtet werden, in „roten Gebieten“ mindestens eine Maßnahme aus einem Katalog anzuwenden. Unter anderem sollen der Kontrollwert für den Stickstoffüberschuss auf 40 kg/ha ab 2018 gesenkt, Nmin-Untersuchungen vorgeschrieben und Abstandsregelungen verschärft werden können. Gleichzeitig sollen die Länder aber extensiv wirtschaftende Betriebe ausnehmen können.

Weniger Pflichten für kleinere Betriebe

Betriebe bis 30 ha und solche mit geringem Viehbesatz sollen insgesamt von den Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten der Düngeverordnung ausgenommen werden. Damit würde die Novelle einer vor allem von Baden-Württemberg eingebrachten Forderung Rechnung tragen.

Noch nicht endgültig einig ist man sich bei der Frage des Datenabgleichs. Die grüne Seite besteht auf einer Möglichkeit, insbesondere die Daten des Integrierten Datenerhebungs- und Kontrollsystems (InVeKos) und des staatlichen Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) mit den Düngedaten abgleichen zu können. Das Bundeslandwirtschaftsministerium prüft, ob das datenschutzrechtlich möglich ist.

Im Gegenzug für den Datenabgleich bieten die grünen Ressorts Bestandsschutz für Jauche-, Gülle- und Sickersaftbehälter (JGS-Anlagen) in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen an. Noch kein Einvernehmen besteht den Angaben zufolge über eine Begrenzung der Phosphatdüngung. AgE