Folgen außerlandwirtschaftlicher Einkünfte von Rentnern beachten

Der Bezug außerlandwirtschaftlicher Einkünfte im Rentenalter hat sozialrechtliche Folgen. Darauf hat der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hingewiesen.

Beim Betrieb von Windkraftanlagen oder einer Biogasanlage, die im Falle der Hofübergabe beim bisherigen Betriebsleiter verbleiben, handelt es sich laut Verband vielfach sozialversicherungsrechtlich um ein eigenständiges Unternehmen, das steuerlich als Gewerbe und sozialrechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit einzustufen sei.

Werde die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt, sei die Krankenversicherung als Altenteiler ausgeschlossen. Dies müsse im Einzelfall beurteilt werden. Für den Fall sei eine freiwillige Krankenversicherung erforderlich. Die Beiträge für diese freiwillige Krankenversicherung richten sich dem Spitzenverband zufolge nach den gesamten Einnahmen zum Lebensunterhalt. Werde sie hingegen nicht hauptberuflich ausgeübt, bleibe es bei der Krankenversicherung als Rentner.

Das Arbeitseinkommen sei jedoch eine zusätzlich beitragspflichtige Einnahme. Daher biete sich an, den „zweiten Betrieb“ nicht vom landwirtschaftlichen Unternehmen abzutrennen und ihn bei der Hofübergabe komplett mit abzugeben. Etwaige Gegenleistungen ließen sich im Hofübergabevertrag regeln, so der Spitzenverband. AgE