Filtererlass teils unwirksam

Ein Landwirt aus Fröndenberg könnte bewirken, dass die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf ihren umstrittenen Filtererlass zumindest teilweise zurücknehmen muss.

Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat am 29. Oktober entschieden, dass der Schweinemäster nicht verpflichtet ist, seine zwei Güllebehälter nachträglich mit einem Zeltdach, Schwimmkörper oder einer Schwimmfolie abzudecken. Der beklagte Kreis Unna müsse sich grundsätzlich an die Vorgaben der Technischen Anleitung (TA) Luft halten.

Nachträglich abdecken

Der Landwirt betreibt einen Hof mit 1975 Schweinemastplätzen. Dazu gehören zwei Beton-Güllebehälter mit 14 und 18 m Durchmesser (Fassungsvermögen 662 und 1166 m3). Im Frühjahr 2014 hatte der Kreis den Mäster aufgefordert, seine zwei Behälter mit einer Abdeckung in Form von Zeltdach, Schwimmfolie oder Schwimmkörper zu versehen. Gegen den Bescheid reichte der Landwirt Klage beim Verwaltungsgericht ein.

Begründung: Das Zeltdach würde rund 36 000 € kosten, unterm Strich aber nur wenig bewirken. Der Landwirt decke die Gülle mit einer starken natürlichen Schwimmschicht ab. Nach Erkenntnissen des Umweltbundesamtes (UBA) würde eine geforderte Abdeckung etwa mit Schwimmfolie oder -körper die Geruchsbelastung um nur 5 % im Vergleich zu seiner Abdeckung mindern. Ein solcher Unterschied sei in der Praxis nicht wahrnehmbar.

Das Gericht gab dem Kläger recht. Er sei nicht verpflichtet, seine Behälter mit einer Abdeckung nachzurüsten, die eine mehr als 80%ige Geruchsminderung sicherstellt. Soweit der NRW-Filtererlass weitergehende Anforderungen stelle, seien diese unwirksam, weil sie über die Anforderungen der TA-Luft hinausgingen. Es sei dem Anlagenbetreiber überlassen, welche konkrete Behälterabdeckung er wähle, um die vorgegebene Emissionsminderung zu erreichen. Die Genehmigungsbehörden in NRW seien an die Vorgaben der bundesweit geltenden TA-Luft gebunden. Darin verankert sei auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Filtererlass außer Kraft?

Das VG Gelsenkirchen hat Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen. Ob der Kreis Soest die Zulassung beantragt, ist noch nicht entschieden. Nach Auskunft von Anwältin Sonja Friedemann haben all jene Landwirte gute Karten, die gegen die Bescheide der Bauaufsichtsbehörden Rechtsmittel eingelegt haben. Friedemann: „Wir gehen davon aus, dass Düsseldorf den Filtererlass zumindest in diesem Punkt außer Kraft setzt.“ (Az. 8 K 1418/14) As