Ferkelkastration: Wie geht’s weiter?

Die Sauenhalter warten dringend auf praktikable Vorschläge dazu, wie sie künf­tig mit Eberferkeln umgehen sollen. Aber es tut sich wenig und die Zeit drängt.

Ende 2020 – in gut eineinhalb Jahren endet die verlängerte Frist zur betäubungslosen Ferkelkastration. Aber wie die heimischen Sauenhalter dann mit den männlichen Ferkeln verfahren sollen, ist weiter mehr als unklar. Es gibt zwar die Varianten Ebermast und Improvac-Ebermast (Imunokastration) sowie die Kastration unter Vollnarkose per Injektionsspritze oder mittels Narkosegas. Aber alle Verfahren haben ihre speziellen Tücken, die einen Einsatz in der breiten Praxis schwierig machen. Das wurde anlässlich einer gemeinsamen Fachtagung der Landwirtschaftskammer NRW, der Fachhochschule Südwestfalen und des Pharmaunternehmens MSD in der vergangenen Woche in Soest deutlich. Dort beleuchtete Dr. Jürgen Harlizius vom Schweinegesundheitsdienst der Landwirt­schafts­kammer die derzeitige Situation.

Nichts passt so wirklich

Weil der Markt für Eberfleisch offensichtlich begrenzt ist und immunokastrierte Eber von Schlacht­industrie und Lebensmittelhandel dem Vernehmen nach noch weniger akzeptiert werden, suchen die Landwirte praxistaugliche Möglichkeiten zur Betäubung bzw. Schmerzausschaltung vor der Kastration.

Die Injektionsnarkose beispielsweise mit Ketamin und Stresnil sorgt zwar für eine sichere Betäubung, erklärte Harlizius. Weil die Ferkel mehrere Stunden schlafen, trinken sie jedoch zu wenig und kühlen aus. Es kommt zu gehäuften (Erdrückungs-)Verlusten, auch weil die Ferkel noch lange nach der Narkose schläfrig sind. Außerdem ist die Betäubung dem Tierarzt vorbehalten. Unabhängig von den Kosten darf bezweifelt werden, ob in Deutschland genug Veterinäre zur Verfügung ständen, wenn das Gros der jährlich etwa 20 Mio. heimischen Eberferkel auf diese Art für die Kastration betäubt werden müsste.

Viele Sauenhalter zwischen Flensburg und Berchtesgaden fordern daher die Zulassung der lokalen Betäubung, wie sie unter anderem die dänischen Berufskollegen bei der Ferkelkastration anwenden. Bislang scheitert diese Variante hierzulande jedoch an einer gesetzlichen Formulierung („wirksame Schmerzausschaltung“), welche das Verfahren der Lokalanästhesie in den Versuchen noch nicht unter Beweis stellen konnte. Die Politik indessen zeigt wenig Bereit­schaft, diese Formulierung praxisgerechter zu gestalten („Schmerz­reduktion“). Im Ergebnis läuft der Lokalbetäubung die Zeit davon, denn es sind zwar weiter Versuche in Arbeit. Aber die dürften nicht bis Ende 2020 abgeschlossen sein.

Isofluran als „Notlösung“?

Im Ergebnis kristallisiert sich die Betäubung mit dem Nar­kose­gas Isofluran immer mehr als Über­gangs­lösung heraus. Bei diesem Verfahren, dessen Praktikabilität unter anderem von der Landwirtschaftskammer im Rahmen der Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) erprobt wird, sind die Ferkel nur kurzzeitig ohne Bewusstsein. Entsprechend gering sind die Probleme mit der anschließenden Fitness. Allerdings gilt Isofluran als krebserregend und klimaschädlich. Die Berufsgenossenschaften prüfen daher noch die Arbeitssicherheit des Verfahrens.

Außerdem darf auch Isofluran bislang nur vom Tierarzt verabreicht werden. Das BMEL hat im Januar zwar einen Entwurf vorgelegt, der eine Anwendung durch geschulte, sachkundige Landwirte vorsieht. Ob, wann und wie der Entwurf die gesetzlichen Instanzen passiert, ist aber ungewiss. Die deutschen Sauen­halter hängen damit weiter in der Luft, während die Abnehmerseite sich weiterhin in Schweigen hüllt, welche Alternativen für den Handel künftig infrage kommen.

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