Fahren mit Pkw-Anhänger: Welcher Führerschein ist der Richtige?

Inzwischen gibt es drei Varianten des Pkw-Führerscheins. Jede erlaubt eine andere Kombination von Pkw und Anhänger. Wir erklären die Unterschiede.

Die Fahrerlaubnisklassen B und BE stellen den klassischen Pkw-Führerschein dar, wobei BE das Ziehen schwerer Anhänger bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG) erlaubt. Seit dem 19. Januar dieses Jahres bietet die Fahrerlaubnisverordnung für Personen, die häufig mit dem Anhänger unterwegs sind, eine weitere Option: Die Fahrerlaubnis B mit der Schlüsselzahl 96.

Für das kleine Gepäck

Klasse B:
Die Fahrerlaubnisklasse B berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zG bis zu 3,5 t mit maximal neun Personen (inklusive Fahrer). Damit sind die meisten Pkw und auch Kleintransporter abgedeckt. Der Anhängerbetrieb ist allerdings eingeschränkt. Grundsätzlich mitgeführt werden dürfen Anhänger bis 750 kg zG. Übersteigt das Anhängergewicht diesen Wert, darf die zG des gesamten Zuges die 3,5-t-Grenze nicht überschreiten. Und die Kosten? Für den Erwerb der Fahrerlaubnis B sind im Schnitt etwa 2.000 € zu veranschlagen. Spezielle Fahrstunden mit Anhänger sind nicht vorgeschrieben.

Die große Lösung

Klasse BE
: Hat man BE in der Tasche, erweitert das die Einsatzmöglichkeiten mit Anhänger erheblich. Der von einem Pkw zu ziehende Anhänger darf über eine zG von 3,5 t verfügen – die Zuggesamtmasse spielt nur insofern eine Rolle, als sie durch die Maximalgewichte von Zugfahrzeug (3,5 t) und Anhänger (3,5 t) bzw. herstellerseits beschränkt ist.

Drei Klassen auf einen Blick
Unsere Übersicht zeigt, welche Fahrzeuge Sie mit welcher Führerscheinklasse fahren dürfen und was der Erwerb der Fahrerlaubnis ungefähr kostet.

Die zusätzlichen Kosten für die „E-Klasse“ sind nicht ohne. Denn sie ist eine eigenständige Ergänzungsklasse und setzt als solche mindestens fünf Pflichtfahrstunden, einige Übungsstunden sowie eine gesonderte Fahrprüfung voraus. Eine theoretische Prüfung ist allerdings nicht erforderlich. Je nachdem, wie geschickt sich der Fahrschüler anstellt und ob von der Fahrschule eine Grundgebühr erhoben wird (entfällt oft, wenn B und BE in einem Rutsch gemacht werden), belaufen sich die Kosten auf 400 bis 700 €.

Die Zwischengröße

B 96:
Die Alternative zu BE gibt es seit Anfang dieses Jahres. Sie ist nicht nur für Führerscheinneulinge gedacht, sondern auch für alte Hasen. B 96 erlaubt jetzt eine zG des Zuges von 4,25 t. Auch hier gilt: Für die Berechnung ist nicht das tatsächliche Gewicht, sondern die Summe der in den Papieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil 1) vermerkten zulässigen Gesamtmassen ausschlaggebend.

Weil B 96 keine eigene Fahrerlaubnisklasse darstellt, sind die Anforderungen an den Erwerb nicht so hoch wie bei BE. Vorgeschrieben ist eine siebenstündige Fahrerschulung ohne Prüfung. Sie setzt sich aus 2,5 Stunden theoretischem Unterricht, 3,5 Stunden praktischen Fahrübungen (Rangieren usw.) und 1 Stunde Fahren im öffentlichen Straßenverkehr zusammen.

Nach unseren Recherchen werden Einzelkurse für rund 400 € angeboten. Der Gesetzgeber erlaubt jedoch auch die Ausbildung in Gruppen, was die Kosten reduziert. Wir haben Angebote zwischen 200 und 350 € gefunden.

Kein vollwertiger Ersatz

Die als B 96 bezeichnete Fahrerlaubnis ist kein vollwertiger Ersatz für BE – spart jedoch Kosten. Der Kostenvorteil schwankt allerdings zwischen 100 und 500 €, sodass die Entscheidung für die eine oder andere Variante auch davon abhängt. Keinen Sinn macht B 96, wenn überwiegend schwere Zugfahrzeuge wie Geländewagen oder Transporter eingesetzt werden bzw. Anhänger mit zulässigen Gesamtgewichten größer 2 t am Hakenhängen. Torsten Wobser