Europäischer Gerichtshof stoppt Veröffentlichung von Prämien

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag die EU-Vorschriften zur personengenauen Veröffentlichung der Direktzahlungen teilweise für ungültig erklärt, da die Veröffentlichung der Daten ein Eingriff in die Rechte der Betroffenen sei. Ministerrat und EU-Kommission hätten vor der Veröffentlichung der Daten, die unterschiedlichen Interessen nicht genügend gewichtet, heißt es in einer Meldung des Deutschen Bauernverbandes (DBV), der das Urteil ebenso wie Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte.

Der DBV forderte Bund und Länder auf, die deutsche Internetseite für die Veröffentlichung der Direktzahlungen bis zur Änderung des EU-Rechtes abzuschalten und nicht mehr fortzuführen. Zwar müssen die bisher ins Netz gestellten Listen nicht gelöscht werden, es dürfen zukünftig aber keine neuen personenbezogenen Angaben mehr veröffentlicht werden. Wie top agrar online schreibt, hat Bundesagrarministerin Ilse Aigner auf das Urteil schnell reagiert und vorerst die kompletten Daten aus dem Netz nehmen lassen.