EU-Rat entscheidet über Ökoverordnung

Die EU verhandelt weiter über eine neue Ökoverordnung. Malta, dass derzeit die Ratspräsidentschaft innehat, wird bis Ende Juni einen letzten Anlauf unternehmen, um eine gemeinsame Verhandlungsposition des Rates zu erreichen.

Die Verhandlungen über eine neue EU-Ökoverordnung werden fortgeführt. Die maltesische Ratspräsidentschaft wird bis Ende des Monats einen letzten Anlauf unternehmen, um doch noch eine gemeinsame Verhandlungsposition des Rates zu erreichen.

Wie der Landwirtschaftsminister Maltas, Clint Camilleri, beim Agrarrat in Luxemburg mitteilte, soll bis zum 21. Juni eine neue Vorlage für einen Kompromiss zur Verordnung vorgelegt werden. Eine Woche später könnte der Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) in Brüssel über die Kompromissvorlage befinden. Sollte es dort zu einer Einigung kommen, könnten EU-Kommission, Rat und Parlament bis Mitte des Jahres über einen endgültigen Kompromiss entscheiden, erklärte Camilleri im Anschluss an die Beratungen vor Pressevertretern.

EU-Agrarkommissar Phil Hogan warb vor den Landwirtschaftsministern nochmals für eine neue EU-Ökoverordnung. Er verwies auf die dadurch erreichbare größere Harmonisierung der Regeln zwischen den Mitgliedstaaten und die einheitlichen Regeln für Importe von Ökoprodukten aus Drittstaaten. Als Zugeständnis bot Hogan an, die vorgeschlagene Grenzwertregelung für Pflanzenschutzmittel und die geplante Einschränkung für Gewächshäuser und damit zwei besonders umstrittene Punkte aus dem Revisionspaket herauszunehmen.

Schmidt: Die Zeit wird knapp

Nach Ansicht von Hogan würde mit der neuen Verordnung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Erzeuger im Ökosektor gestärkt. Vorgesehen seien unter anderem neue Erzeugungsregeln für Geflügel, Wild und Kaninchen sowie eine Revision der EU-Ökoverordnung, die die Verwaltungslast besonders für Kleinerzeuger senke. Allgemein gehe es laut Hogan darum, das Vertrauen der Verbraucher in den Sektor zu erhöhen und dadurch den Ökolandbau zu stärken.

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt stellte fest, jetzt seien noch wenige Wochen Zeit, um unter der maltesischen Präsidentschaft gemeinsame Lösungen für die Schwachstellen und offenen Fragen des bisherigen Entwurfs zu finden. Der CSU-Politiker unterstrich: „Wir wollen eine gute Regulierung für Bioprodukte in Europa.“

Eine neue Ökoverordnung müsse praktikabel und nachvollziehbar sein, um Vertrauen bei Verbrauchern und Produzenten zu sichern. Gleichzeitig bekräftigte er seine Kritik insbesondere an den geplanten Regelungen zum Saatgut, zum Anlegen von Datenbanken etwa für Küken, zur geforderten Ausgestaltung von Kontrollstellen in Drittstaaten sowie zu den geplanten Bestandsobergrenzen für Geflügel von 3.000 Tieren.

Noch viele Änderungswünsche

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ökolandbau der EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA), Kees van Zelderen, äußerte sich sehr zurückhaltend über die geplante Fortsetzung der Gespräche. Als zwingend für eine Einigung nannte er ein EU-weit einheitliches Deklarationssystem und die Harmonisierung der Arbeit der Kontrollstellen. Abzulehnen sind laut van Zelderen die Schaffung „starrer“ Übergangszeiträume für Sondergenehmigungen für Saatgut und Küken. Auch Bestandsobergrenzen für Geflügel seien abzulehnen, da diese weder das Tierwohl noch die Nachhaltigkeit der Produktion stärken würden.

Der Geschäftsführer des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig, kritisierte die Unterstützung des Bundeslandwirtschaftsministers für eine weitere Verhandlungsrunde. Damit werde die Tür für „weitere faule Kompromisse“ geöffnet. Schmidt müsse Wort halten und ein Biorecht ablehnen, das schlechter sei als die geltende Ökoverordnung. „Uns ist nicht klar, worauf Bundesminister Schmidt bei all der Ablehnung durch viele EU-Staaten noch wartet“, so Röhrig. Mit einem Stopp der Revision würde der Weg freigemacht für eine Weiterentwicklung des aktuellen und bewährten Ökorechts. Regelungen zu den Gewächshäusern oder zum Biogeflügel könnten auf einfache Weise „geändert“ werden, ohne dass das gesamte Biorecht völlig neu gestaltet werden müsse. AgE