EU-Ökoverordnung auf dem Prüfstand

Die Europäische Kommission plant eine umfassende textliche Revision der EU-Ökoverordnung. Dadurch würden sich die Vorgaben, die Biobetriebe erfüllen müssen, verschärfen.

In einem durchgesickerten Entwurf spricht sich die federführende Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der EU für eine „prinzipiengeleitete“ Reform der erst 2007 novellierten Verordnung aus. Die Verbesserung des Status quo mit einer besseren Durchsetzung der aktuellen Bestimmungen reicht den Experten ausdrücklich nicht. Die Regelungen berücksichtigten nicht ausreichend, wie sich die Bedenken und Erwartungen von Verbrauchern und Bürgern entwickelten, heißt es. Insbesondere sollen den Mitgliedstaaten Möglichkeiten genommen werden, auf nationaler Ebene Ausnahmen von den EU-Vorschriften zu gestatten.

Zu den Verschärfungen gehört unter anderem, dass Betriebe nur dann als Biobetriebe gelten, wenn sie vollständig nach ökologischen Richtlinien wirtschaften; eine abgetrennte Produktion für den konventionellen Markt wäre nicht mehr möglich. Die Umstellungsperiode soll für alle gleich lang sein; die Anrechnung beispielsweise von Agrarumweltprogrammen wird ausgeschlossen.

Ferner sollen wenigstens 60 % des Futters in der Schweine- und Geflügelhaltung vom eigenen Betrieb oder von Biohöfen derselben Region stammen. Verarbeitete Erzeugnisse dürften auch künftig nur dann als Ökoware verkauft werden, wenn sie einen Bioanteil von mindestens 95 % aufweisen.

Der Sprecher von EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Cioloş bestätigte auf Anfrage, dass ein Rechtstext derzeit zwischen den Kommissionsdienststellen abgestimmt werde. Die Veröffentlichung sei für Ende März vorgesehen. Zum Inhalt wollte der Sprecher keine Stellung nehmen. AgE