Corona-Pandemie

EU-Kommission plant Finanzspritze für Landwirte

Die EU-Kommission will für eine Entlastung auf den Höfen sorgen: Auch Finanzmittel außerhalb der ersten Säule der GAP sollen den Landwirten unmittelbar zugutekommen. Zudem soll es möglich sein, 70% der Direktzahlungen vorauszuzahlen.

Die Europäische Kommission hat jetzt auch ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Landwirtschaft im Zuge der Corona-Krise geschnürt. Gemäß der gestern Abend in Brüssel präsentierten „Coronavirus response investment initiative plus (CRII+)“ will die EU-Behörde mittels einer deutlichen Flexibilisierung bei der Verwendung der Europäischen Strukturinvestitionsfonds (ESI), einschließlich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), für Entlastung auf den Höfen sorgen. Laut Kommission werden derzeit „die letzten rechtlichen Schritte“ unternommen, um die von ihr beschlossenen Maßnahmen ergreifen zu können.

Der Kommission zufolge sollen ELER-Mittel unmittelbar den Landwirten zugutekommen. Vorgesehen ist die Möglichkeit, landwirtschaftlichen Betrieben Sonderkredite von bis zu 200.000 Euro einzuräumen. Diese sollen nicht - wie üblich - an Investitionen gebunden sein müssen, sondern der Liquidität der Betriebe dienen dürfen.

Vorauszahlung bei Direktbeihilfen soll erhöht werden

Neben CRII+ wartet die Kommission noch mit weiteren Maßnahmen auf. So soll auch durch die Erlaubnis, bis zu 70 % statt bislang 50 % der Direktbeihilfen vorauszahlen zu können, die Liquidität der Bauern erhöht werden. Für die Zweite Säule wird der maximal mögliche Vorauszahlungsanteil von 75 % auf 85 % erhöht. Erhalten sollen die Landwirte die Vorschüsse ab Mitte Oktober.

Gleichzeitig lockert die EU-Kommission die Haushaltsregeln bezüglich der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR). In der Vergangenheit nicht verwendete Gelder müssen nicht an Brüssel zurückverwiesen werden, sondern dürfen von den Mitgliedstaaten weiterhin für die Programme ausgegeben werden. Vorgesehen ist darüber hinaus eine Verlängerung der Frist für die Vorlage der EPLR-Jahresberichte durch die Mitgliedsländer, um den Arbeitsaufwand der nationalen Behörden in der Corona-Krise zu entlasten.

Reduzierung von Vor-Ort-Kontrollen

Zudem stellte die Kommission eine Reduzierung der Vor-Ort-Kontrollen und zusätzlichen Spielraum bei den Kontrollfristen in Aussicht. Zwar sollen die EU-Staaten weiterhin Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Unter den gegenwärtigen außergewöhnlichen Umständen sei es jedoch entscheidend, den physischen Kontakt zwischen Landwirten und den Inspektoren, die die Kontrollen durchführten, zu minimieren, erklärte die Behörde. Dadurch würden auch unnötige Verzögerungen bei der Antragsstellung vermieden.

Wie bereits Mitte März bekanntgegeben worden war, räumt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit einer längeren Frist für die Abgabe der Beihilfeanträge durch die Landwirte ein. Vorgesehen ist eine Verschiebung um vier Wochen, vom 15. Mai auf den 15. Juni.

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