Fipronil

EU entschädigt Eiererzeuger

Für das "außergewöhnliche Ereignis" der Fipronilkrise hat die EU-Kommission 21,8 Mio. € zur Schadensregulierung freigegeben. Betroffene Geflügelhalter können bis zum 30. April Beihilfen beantragen. Aber welche Kosten werden überhaupt beglichen?

Die Europäische Kommission hat grünes Licht für Ausgleichszahlungen der belgischen Regierung an Eiererzeuger gegeben, die im Zuge der Fipronilkrise finanzielle Einbußen verkraften mussten. Wie der belgische Landwirtschaftsminister Denis Ducarme mitteilte, wurde für diesen Zweck der Anfang November beantragte Etat von 21,8 Mio. € genehmigt, weil es sich bei der Fipronilkrise nach Ansicht der Kommission um ein „außergewöhnliches Ereignis“ gehandelt hat. Von dem genehmigten Budget seien schon fast 5 Mio. € ausgezahlt worden.

Beihilfen bis 30. April beantragen

Ausgleichsfähig sind dem Ressortchef zufolge unter anderem 100 % der Kosten für die Vernichtung von nicht marktkonformen Eiern und Geflügel sowie 90 % des betreffenden Wertes. Darüber hinaus sollen die Kosten für die Reinigung und die Desinfektion von Ställen mit einem Pauschalbetrag kompensiert werden. Zudem werden die Kosten für Laboranalysen von Eiern und Geflügel vollständig erstattet. Nach Angaben von Ducarme können die betroffenen Geflügelhalter diese Beihilfen bis zum 30. April 2018 beantragen.

Werden auch Laborkosten beglichen?

Unterdessen wurden in den Niederlanden Stimmen aus dem Geflügelsektor laut, die vom Haager Landwirtschaftsministerium Ausgleichszahlungen für die Kosten forderten, die durch Laboruntersuchungen an Geflügel und Eiern entstanden sind. Diese dürften sich auf schätzungsweise rund 3 Mio. € belaufen.

Die Niederlande hatten bei der EU-Kommission im Gegensatz zu Belgien keinen Antrag auf die Genehmigung von Kompensationszahlungen aus der Staatskasse gestellt; der damals für Landwirtschaft verantwortliche Staatssekretär vom Haager Wirtschaftsministerium, Martijn van Dam, hatte angezweifelt, dass die staatlichen Hilfsmittel EU-rechtlich zulässig seien.