EU-Beihilfen an Landwirte bald wieder online



Den vom Bundeslandwirtschaftsministerium dazu vorgelegten Entwurf zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes hat die Bundesregierung in ihrer Sitzung am gestrigen Mittwoch beschlossen.

Wie Ressortchef Christian Schmidt mitteilte, wurde bei der Erarbeitung des Entwurfs „größter Wert auf Datensparsamkeit und Schutz vor Datenmissbrauch gelegt“. Vorgesehen sei, ausschließlich die vom EU-Recht zwingend vorgeschriebenen Informationen über die Empfänger von Agrar- und Fischereizahlungen offenzulegen.

Gemäß den neuen Bestimmungen aus Brüssel müssen bei der Veröffentlichung der Agrarzahlungen künftig wieder natürliche Personen einbezogen und die Fördermaßnahmen differenzierter als bisher ausgewiesen werden. Begünstigte, die insgesamt nicht mehr als 1.250 Euro erhalten, sollen nur in anonymisierter Form veröffentlicht werden.

In den Gesetzentwurf aufgenommen wurde laut Schmidt außerdem eine Datenschutzregelung, durch die eine missbräuchliche, nicht dem Transparenzziel entsprechende Nutzung der veröffentlichten Daten untersagt und mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro bewehrt wird.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigte indes seine Ablehnung einer namentlichen Nennung von natürlichen Personen als Empfänger von Direktzahlungen. Eine detaillierte Veröffentlichung von Namen und Betriebsstandort sei unter Berücksichtigung des auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als maßgeblich erachteten Verhältnismäßigkeitsprinzips und des hohen Stellenwerts vom Persönlichkeits- und Datenschutz nicht zu rechtfertigen. AgE