Agrarministerkonferenz

EU-Agrarreform: Corona verschiebt den Zeitplan

Wohl um zwei Jahre verschiebt sich die EU-Agrarreform, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner auf der Agrarministerkonferenz. Dort erinnerte sie die Länder an ihre Verantwortung für die Saisonarbeitskräfte.

Die neue Regelungen zur gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik werden nicht vor dem 1. Januar 2023 gelten. Davon geht das Bundeslandwirtschaftsministerium aus, wie am Rande der heutigen Agrarministerkonferenz des Bundes und der Länder bekannt wurde.

Die Corona-Pandemie habe den bisherigen Zeitplan zur Reform der europäischen Agrarpolitik geändert, teilte das Bundesministerium mit. Die Abstimmung finde im EU-Parlament erst nach der Sommerpause statt.

Klöckner: Wie brauchen kluge Verzahnung"

Die Bundesregierung setze sich in Brüssel für eine zweijährige Übergangsregelung ein, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf der Agrarministerkonferenz. Damit werde die Fortführung der Direktzahlungen sowie weiterer Förderprogramme gesichert.

Trotz der zusätzlichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie seien Kernziele der GAP wie Einkommensstabilisierung, Umwelt- und Klimaschutz sowie Entwicklung der ländlichen Räume bei den Verhandlungen im Blick zu behalten, so Klöckner. "Die GAP ist ein Alleinstellungsmerkmal der EU. Deshalb ist es mir auch wichtig, dass sie nicht anderen Strategien untergeordnet wird."

Es braucht eine kluge Verzahnung zwischen Green Deal, Farm-to-Fork-Strategie, GAP und EU-Budget. Höhere Anforderungen an die Landwirtschaft müssten auch finanziell ausgeglichen werden.

Saisonarbeitskräfte: Länder müssen kontrollieren

Ein weiteres Thema der Agrarministerkonferenz waren die ausländischen Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft. Bundesministerin Klöckner stellte klar, dass die Kontrolle des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der Unterbringungs- und Hygienesituation in der Zuständigkeit der Länder liege. "Verfassungsrechtlich ist es ihre Aufgabe, die Einhaltung der Auflagen und eine effektive Kontrolle sicherzustellen." Besonders im Sinne der vielen landwirtschaftlichen Betriebe, die sich an die Vorschriften halten, müssten die Länder dieser Verantwortung nachkommen, um die "Lösung in ihrer derzeitigen Form" nicht zu gefährden.

Um die Funktionsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft aufrecht zu erhalten, verwies die Ministerin auf Programme zur Sicherung der Liquidität von Betrieben, Erhöhungen von Hinzuverdienstgrenzen für Kurzarbeiter, Ruheständler und Studenten sowie die Möglichkeit, dass Saisonarbeitskräfte 115 statt 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Das erleichtere die Arbeit in den Betrieben, reduziere die Mobilität und damit die Infektionsgefahr.

Am Rande der Konferenz war zu erfahren, dass eine weitere Verlängerung auf 180 Tage als Möglichkeit im Raum steht. Dazu gibt es aber bislang keine Beschlüsse oder rechtsverbindliche Regelungen.

Nächstes Thema: Umweltleistungen der Landwirtschaft

Die nächste Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern soll Ende Mai stattfinden. Dem Vernehmen nach soll dort unter anderem über die Umweltleistungen der Landwirtschaft im Rahmen der geplanten EU-Agrarreform beraten werden.

Gemeinsame Agrarpolitik

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