Corona am Schlachthof

Erst testen, dann arbeiten

In NRW müssen Schlachthof-Mitarbeiter jetzt zweimal pro Woche auf Corona getestet werden. Nur mit negativem Ergebnis dürfen sie arbeiten. Das hat das Arbeitsministerium in einer Allgemeinverfügung erlassen.

In NRW müssen Schlachthof-Mitarbeiter jetzt zweimal pro Woche auf Corona getestet werden. Nur mit negativem Ergebnis dürfen sie arbeiten. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am heutigen Samstag in einer Allgemeinverfügung erlassen.

Die Regelung, die zum 1. Juli in Kraft tritt, gilt für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und andere vorwiegend fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten – unabhängig davon, ob es sich um eigene Beschäftigte oder um Werkvertragsnehmer handelt. Die Kosten für die Tests soll der jeweilige Betriebsinhaber tragen. Die Testung kann im sog. „Poolverfahren“ erfolgen, die Auswertung muss durch ein anerkanntes Labor erfolgen. Getestet werden müssen alle Mitarbeiter im Bereich Produktion. Die Nachweise über die Testung muss das Unternehmen der Behörde jederzeit vorlegen können.

Betrieb muss Wohnadressen aushändigen

Darüber hinaus müssen die Schlachtunternehmen dafür sorgen, dass die Namen und Adressen sämtlicher auf dem Betriebsgelände anwesenden Personen jederzeit und mit aktuellem Stand verfügbar sind. Den Behörden sind die Daten zur Kontaktpersonennachverfolgung auf Verlangen vorzulegen.