Corona-Pandemie

Erntehelfer sicher unterbringen

Den Sonderkulturbetrieben bereiten nicht nur die fehlenden Erntehelfer Kopfzerbrechen. Die schon da sind oder über die Erntehelferbörsen auf die Höfe finden, müssen auch „infektionssicher“ untergebracht werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfiehlt, Arbeitgeber sollten sich rechtzeitig vor Erntebeginn an die zuständigen Behörden wenden, um erforderliche Maßnahmen zum Infektionsschutz abzustimmen und umzusetzen. Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat bereits einen Erlass herausgegeben. Danach müssen Betriebe sicherstellen, dass die Beschäftigten die aktuellen Hygieneregeln kennen und einhalten. Weiter heißt es, dass die Unterbringung möglichst nur in Einzelzimmern erfolgen soll und Küche und Bad so zu nutzen sind, dass die Abstandsregeln eingehalten werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass es auf den Höfen Möglichkeiten geben muss, Mitarbeiter in Quarantäne zu schicken.

Der Zentralverband Gartenbau hat „Leitlinien zur Infektionsvermeidung in Sammelunterkünften und im Produktionsbetrieb“ erstellt. Es gibt sie auf deutsch, polnisch und rumänisch. Sie können auf der Seite des Verbands Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer heruntergeladen werden.

www.vsse.de