Kein Publikumsverkehr bei der Kammer

ELAN-Anträge auf Vorjahresniveau

Mehr als jeder zweite Landwirt hat seinen Antrage auf Agrarförderung bereits eingereicht. Besonderes Augenmerk gilt dabei auch dem Datenbegleitschein.

Die Antragsunterlagen für die Direktzahlungen liegen noch auf einigen Schreibtischen. Bis zum 30. April sind 23.753 Anträge bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW eingegangen. Damit haben rund 57% aller Betriebe ihrer Unterlagen eingereicht. Unter Berücksichtigung des Strukturwandels entspricht das in etwa der Quote des Vorjahres zu diesem Zeitpunkt. 2019 beantragten insgesamt 41.776 Betriebe Agrarfördermittel.

Hilfe online oder per Telefon

Bis zum Ende der Antragsfrist am 15. Mai wird es in den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW auch in Ausnahmefällen keinen Publikumsverkehr geben. Mithilfe bei der Antragsstellung erhalten die Landwirte aber, laut Pressesprecher Bernhard Rüb, per Telefon und Online Zusammenarbeit.

Datenbegleitschein

Rüb erinnert außerdem an die Bedeutung des Datenbegleitscheins, der unbedingt rechtzeitig mit der Post geschickt oder bei den Kreisstellen eingeworfen werden muss. Das ELAN-Programm generiert das Papier automatisch nach der elektronischen Einreichung des Flächenantrags. Der Schein ist Bestandteil des Antrages. Er muss ausgedruckt und unterschrieben, fristgerecht bis zum 15. Mai, bei der Landwirtschaftskammer vorliegen. Erst danach ist der Antrag gültig.

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