Erleichtertes Verfahren

Drittstaatsangehörige und Asylbewerber als Erntehelfer

Vom 1. April bis 31. Oktober 2020 gilt die neue Globalzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Nun können auf unbürokratischem Wege Drittstaatsangehörige, Asylbewerber und Geduldete als Helfer in der Landwirtschaft eingesetzt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine sogenannte Globalzustimmung erteilt. Sie gilt für den Einsatz von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der Landwirtschaft. Die Regelung gilt laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2020. Mit der Globalzustimmung können unbürokratisch weitere Arbeitskräfte für die Saisontätigkeit in der Landwirtschaft gewonnen werden.

Vereinfachtes Verfahren

Konkret geht es um eine befristete deutliche Erleichterung der Verfahren zur Aufnahme einer Beschäftigung. Die Zustimmung der BA muss nun nicht mehr in jedem Einzelfall erteilt werden. Die Arbeitsnahmer können so schneller ihre Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.

Die Globalzustimmung gilt für:

  • Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung, bei denen das Asylverfahren nicht binnen neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen ist,
  • Asylbewerber, die sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten,
  • die Beschäftigung von Personen mit einer Duldung und für
  • Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltstitel diese Beschäftigung nicht erlaubt.

Aus dem Hotel auf's Feld

Das BMEL verweist außerdem auf Erleichterungen für Drittstaatsangehörige, die bisher im Hotel- und Gaststättenbereich tätig waren. Sind sie derzeit wegen der Schließung von Hotels und Restaurants beschäftigungslos, können sie ohne erneute Zustimmung der Arbeitsagentur bis Ende Oktober 2020 eine Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.

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