Anordnung des Bundesinnenministeriums

Einreisestopp für (fast) alle Erntehelfer

Am heutigen Mittwoch, 25. März, tritt ab 17 Uhr ein Stopp für die Einreise von Saisonarbeitskräften in Kraft. Erntehelferinnen und -helfer können damit nicht mehr nach Deutschland kommen. Eine Ausnahme aber gilt für Polen.

Das Bundesinnenministerium hat ein Einreiseverbot für Saisonarbeiter angeordnet. Es gilt vom heutigen Mittwoch, 25. März, ab 17 Uhr für die Einreise aus Drittstaaten, aus Großbritannien, aus EU-Staaten, die nicht alle Schengen-Regeln vollumfänglich anwenden wie beispielsweise Bulgarien und Rumänien, sowie für Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt worden sind (Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz). Aus Sicht des BMI seien diese Beschränkungen zwingend erforderlich, um Infektionsketten zu unterbrechen.

Lage der Sonderkulturbetriebe "deutlich verschärft"

Für Personen, die heute vor 17.00 Uhr mit dem Flugzeug anreisen, gelten die seit 20. März 2020 mitgeteilten Bedingungen für eine Einreise (Arbeitsvertrag, Abstimmung mit Bundespolizei etc.)

Mit dieser Maßnahme habe sich die Situation vor allem für Sonderkulturbetriebe, die im Augenblick dringend auf Saisonkräfte angewiesen seien, "noch einmal deutlich verschärft", teilt der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände mit. "Wir werden uns für eine schnelle Aufhebung des Einreiseverbots einsetzen.

Über die polnische Grenze noch Einreise möglich

Der Verband weist überdies darauf hin, dass der Einreisestopp nicht für Personen gilt, die über die polnische Grenze einreisen. Polnische Staatsangehörige müssen sich aber nach aktuellen Informationen vom Freitag dieser Woche, 27. März, bei ihrer Rückkehr ins Heimatland einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen.

Ob und unter welchen Voraussetzungen Grenzpendler, die die Grenze täglich oder mehrfach in der Woche passieren, davon auch betroffen sind, müsse noch geklärt werden, teilt der Gesamtverband weiter mit.

Außerdem weist er darauf hin, dass Betriebe, deren osteuropäische Erntehelfer derzeit aufgrund der veränderten Situation nicht anreisen können, auf der Internetseite der SinD GmbH (www.saisonarbeit-in-deutschland.de) die Möglichkeit haben, ihr Stellenangebot an deutsche Arbeitsuchende zu richten. Außerdem wird ihr Stellenangebot durch automatische Veröffentlichung auf der entsprechenden polnischen Internetseite an potentielle polnische Hilfskräfte vermittelt.