Einreiseregelung für Saisonarbeitern bis 15. Juni verlängert

Die geltenden Regelungen zur Einreise von Saisonarbeitskräften werden verlängert. Erntehelfer dürfen damit bis zum 15.Juni einreisen.

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Innenminister Horst Seehofer haben sich am Wochenende auf eine Fortführung der geltenden Erntehelferregelung geeinigt. Saisonarbeitskräften dürfen damit unter strengen Auflagen bis zum 15. Juni begrenzt einreisen.

Das bisherige Konzept – die Einreise von jeweils 40.000 Saisonarbeitern in den Monaten April und Mai unter strengen Infektionsschutzauflagen (wir berichteten) – wäre Ende Mai ausgelaufen. Landwirte sind aber angesichts anstehender Ernte und Pflanzarbeiten weiterhin auf die Unterstützung ausländischer Fachkräfte angewiesen.

Die Auflagen für den Gesundheits-, Arbeits- und Infektionsschutz bleiben bestehen, ebenso das für April und Mai gewährte Kontingent von insgesamt 80.000 Arbeitskräften. Dieses ist aktuell nicht ausgeschöpft - bislang sind rund 33.000 Saisonarbeitskräfte eingereist.

Neubewertung Mitte Juni

Zum Stichtag (15. Juni) will die Bundesregierung die Reisebestimmungen im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens neu bewerten. Eine weitere Anschlusslösung für die Zeit nach Mitte Juni werde sich an diesem Grenzregime orientieren, teilt das Landwirtschaftsministerium mit.

Ministerin Klöckner sieht in derVerlängerung ein gutes Signal für Landwirte und Verbraucher: „Unsere Landwirte brauchen auch nach Mai bis zum 15. Juni Planungssicherheit, ob sie zusätzliche Saisonarbeitskräfte beschäftigen können. Das werden wir ermöglichen ohne den Gesundheits- und Infektionsschutz aus den Augen zu verlieren.“

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