Eilverordnung zum Neonikotinoid­verbot

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat in der vergangenen Woche eine Eilverordnung unterzeichnet, die den Handel mit und das Aussäen von Wintergetreidesaatgut verbietet, das mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde.

„Die Vitalität und Gesundheit der für die gesamte Natur und uns Menschen so wichtigen Bienen zu schützen, ist mir ein großes Anliegen“, sagte der Minister zur Begründung.

Die Beizung des Saatguts mit diesen Insektiziden sei in Deutschland bei Wintergetreide bereits untersagt. Es sei aber zu befürchten, dass aus anderen Ländern derart behandeltes Saatgut importiert werde, erklärte der Minister. Dies verhindere die Eilverordnung, die bereits in der vergangenen Woche in Kraft getreten ist.

Der Bundeslandwirtschaftsminister betonte, dass mit der Verordnung die Bienen vor insektizidhaltigem Staub geschützt würden. Das nütze sowohl den Bienen als wichtigem Teil der Natur als auch den Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch die Bienen angewiesen seien, sagte Schmidt.

Seit Dezember 2013 besteht für die drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in der Europäischen Union aus Gründen des vorsorgenden Bienenschutzes ein Verbot der meisten landwirtschaftlichen Anwendungen. Das Moratorium ist zunächst auf den Zeitraum von zwei Jahren befristet. AgE