Ederauenkonzept: Naturschutz im Konsens

Individuelle Lösungen, statt starre Planungen am Reißbrett – dafür steht das Ederauenkonzept. Mit viel Fingerspitzengefühl und in unzähligen Gesprächen wurden Naturschutz und Landwirtschaft unter einen Hut gebracht.

Die Ziele des Ederauenkonzeptes sind ehrgeizig: Um den Flusslauf der Eder zwischen Erndtebrück und Beddelhausen (Kreis Siegen-Wittgenstein) naturnah zu erhalten, sollen die Landwirte insgesamt 20 bis 40 ha ihrer Flächen in den Eder­auen aus der Bewirtschaftung nehmen. Ein Blick auf die Kreisstruktur lässt die Ziele umso ehrgeiziger erscheinen: Fast 12 % des Kreisgebietes steht unter Naturschutz, 85 % unter Landschaftsschutz. Nur wenige Flächen bieten überhaupt Potenzial für die Landwirtschaft und viele davon liegen in den Ederauen.

Freiwillige Kompromisse

Dass es trotz unterschiedlicher Flächenansprüche zu einvernehmlichen Lösungen kommen kann, wurde Anfag Juli beim Pressegespräch des Landwirtschaftlichem Kreisverbandes Siegen-Wittgenstein in Schwarzenau deutlich. In ­Zusammenarbeit mit den Gemeinden Erndtebrück und Bad Berleburg wird das Ederauenkonzept derzeit an zwei Projektabschnitten bei Röspe und Arfeld erprobt.

Das Naturidyll in den Ederauen hat auch eine touristische Bedeutung für die Region. (Bildquelle: Schröder)

Im Wesentlichen geht es beim Ederauenkonzept um die Installation eines beidseitig ungenutzten Uferrandstreifens von 5 bis 15 m Breite. Trotz der raren Flächen ist es für die Landwirte wichtig, sich für Kompromisse zu öffnen, ordnet Lothar Menn, stellvertretender Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Siegen-Wittgenstein, ein. „Jetzt können wir noch auf freiwilliger Basis verträgliche Lösungen für alle finden. Schaffen wir dies nicht, droht eine Umsetzung mit Ordnungsrecht“ (zum rechtlichen Hintergrund siehe untenstehenden Kasten).

Gesucht: Einzelfalllösungen

Grund genug für den Kreis Siegen-Wittgenstein, tätig zu werden. Mit dem Ederauenkonzept soll die Umsetzung naturschutzrechtlicher Maßnahmen möglichst im Konsens erfolgen.

Wie die Lösungen im Einzelfall aussehen, hängt unter anderem von der Betriebsstruktur sowie Lage und Wertigkeit der Flächen ab. So können abschnittsweise schmalere Randstreifen angelegt werden, wenn dafür an anderer Stelle entsprechend größere Bereiche aus der Nutzung genommen werden. Neben der klassischen Teilnahme am Vertragsnaturschutz besteht für die betroffenen Landwirte zudem die Möglichkeit des Flächentausches bzw. -kaufes. Potenzielle Tauschflächen will der Kreis über die Umsetzung von ohnehin geplanten Entfichtungen schaffen – also der Umwandlung von Wald in Grünland. So war es auch bei Karl-Heinz Grenz, Milchviehhalter aus Elshoff, der mit seiner Familie Flächen im Edertal bewirtschaftet. „An einem Ufer wurde als Ausgleich ein Fichtenhain gerodet und in Grünland umgewandelt. Allein die wegfallende Beschattung unserer Wiesen hat diese regelrecht aufleben lassen“, so der Landwirt.

Trotz anfänglicher Bedenken, blickt er zufrieden auf die Zusammenarbeit von Kreis, Kommunen und Landwirtschaft: „Der Kreis hat nicht nur stur das gemacht, was Vorgabe ist. Wir haben stattdessen miteinander geredet und gehen nun mit gutem Beispiel voran.“

Abschnitte als Blaupause

Dass solchen Kompromissen ein riesiger bürokratischer ebenso wie zwischenmenschlicher Aufwand vorausgeht, weiß Tim Hellinger. Hellinger ist bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises für die Umsetzung des Ederauenkonzeptes zuständig. Er sucht mit den etwa acht Bewirtschaftern und 30 Eigentümern der Flächen nach möglichen Kompromissen – und trifft auch auf Vorbehalte gegenüber der Naturschutzbehörde. Die Bedenken der Landwirte kann er dabei gut nachvollziehen: „Bei 15 m Uferrandstreifen wäre in vielen Fälle die halbe ertragreiche Wiese weg.“ Gerade deshalb seien offene Gespräche so wichtig. Die Aushandlung von individuellen und flexiblen Lösungen ist für ihn auch eine mögliche Blaupause für weitere Projektabschnitte. Denn: „Nur mit viel gutem Willen von allen Seiten und harter Arbeit sind neue Wege in der Natur einvernehmlich machbar.“

Ein Gebiet, viel Regelwerk
Der Flusslauf der Eder zwischen Erndtebrück und Beddelhausen ist sowohl als FFH-Gebiet als auch als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt über die Landschaftspläne Erndtebrück und Bad Berleburg. In diesen sind wiederum Vorgaben zu finden, die zum Erhalt der Uferrandstreifen beitragen sollen. Bei den Festsetzungen handelt es sich um Minimallösungen, die als pflichtige Aufgaben umgesetzt werden müssen.
Weitergehende Entwicklungsziele der Naturschutzgebiete, die sich aus europäischem Recht ergeben, sind nur grob in den Landschaftsplänen benannt. Sie werden im „Maßnahmenkonzept“ zum FFH- Gebiet sowie dem „Umsetzungsfahrplan zur Eder“ konkretisiert – den zwei Planungswerken, die die naturschutzrechtlichen und was­ser­wirtschaftlichen Vorgaben der EU (FFH-Richtlinie und EG-Wasserrahmenrichtlinie) auf kommunaler Ebene umsetzen sollen.
Da es sich bei den Entwicklungszielen auf kommunaler Ebene um freiwillige Vorgaben handelt, wurden diese bislang nur punktuell im Rahmen des Vertragsnaturschutzes umgesetzt. „Aber“, räumte Arno Wied, Dezernent für Bauen, Umwelt und Wirtschaft beim Kreis Siegen Wittgenstein ein, „es besteht durchaus Nachholbedarf.“ Denn die Freiwilligkeit ist nur eine scheinbare: Die Vorgaben der europäischen Richtlinien – das betrifft auch die Entwicklungsziele – müssen umgesetzt werden. Ansonsten drohen hohe Vertragsstrafen.

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