Finanzhilfen bei Existenzgefährdung

Dürrehilfen werden vorbereitet

In Nordrhein-Westfalen können sich Landwirte schon jetzt als Antragsteller für das Hilfsprogramm von Bund und Ländern vormerken lassen.

Die Hilfe für dürregeschädigte landwirtschaftliche Betriebe nimmt langsam konkretere Gestalt an. Mit dem Hilfsprogramm wollen Bund und Länder Betriebe finanziell unterstützen, die aufgrund der außergewöhnlich langanhaltenden Trockenheit in eine Notlage geraten sind. Die dazu erforderliche Verwaltungsvereinbarung wurde in der vergangenen Woche von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner unterzeichnet. Das Landeskabinett in Düsseldorf hat dieser Verwaltungsvereinbarung heute zugestimmt.

Die für das Verfahren notwendige Förderrichtlinie befindet sich in der Ressortabstimmung. Anträge können voraussichtlich ab Ende Oktober bis Ende November bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Betroffene Landwirte können sich ab sofort bei den Kammerkreisstellen registrieren lassen. Sie bekommen dann die Antragsunterlagen automatisch zugeschickt.

Für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Dürrehilfen ist der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter zuständig.

Voraussetzung für eine Hilfsleistung ist, dass von der Dürre betroffene Betriebe Schäden in Höhe von mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion nachweisen können. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Prüfung der Bedürftigkeit für die Hilfe. Schäden in den Betrieben können zu höchstens 50 % ausgeglichen werden. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Als Kriterien für die Bedürftigkeit gelten neben dem Naturalertragsrückgang und wirtschaftlichen Einbußen eine Einkommensobergrenze von 120.000 € bei Ehe- oder Lebenspartnern bzw. 90.000 € bei Ledigen. Es gilt eine Bagatellgrenze von 2500 €. Bei der Betrachtung der Existenzgefährdung werden auch außerlandwirtschaftliches Einkommen und Privatvermögen berücksichtigt.

Die Dürrehilfe in diesem Jahr soll eine kurzfristige Hilfestellung sein. Um künftig auch langfristige Hilfsstrategien bereitstellen zu können, wurde auf der Agrarministerkonferenz am 28. September in Bad Sassendorf beschlossen, geeignete Rahmenbedingungen für ein klimaangepasstes Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft zu schaffen, teilt das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium dazu ergänzend mit.