Düngeverordnung: Regelungen entschärft

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Teil der vorgebrachten Kritik an seinem bisherigen Entwurf für eine Novelle der Düngeverordnung berücksichtigt. In seiner neuesten Vorlage hat das Ressort insbesondere die Regelungen zur Phosphatdüngung entschärft. Nunmehr soll für alle Böden ab 2018 ein Überschuss von 10 kg Phosphat je Hektar und Jahr nicht überschritten werden dürfen. Gleichzeitig wurde die bislang geplante Vorgabe gestrichen, auf Flächen mit hohen und sehr hohen Phosphatgehalten gar keinen Überschuss mehr zuzulassen.

Auch bei den Sperrfristen will das Ministerium den Forderungen der landwirtschaftlichen Praxis entgegenkommen. Zwar soll es dabei bleiben, dass auf Ackerland nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar keine Stickstoffdüngemittel aufgebracht werden dürfen. Eine Ausnahme soll es nunmehr jedoch bis zum 1. Oktober für Wintergetreide geben.

Was passiert bei hoher Nitratbelastung?

Präzisiert wurden die Gebiete mit hoher Nitratbelastung, in denen die Länder besondere Anforderungen an die Düngung stellen können sollen. Diese Gebiete sind nunmehr auf den Einzugsbereich von Grundwassermessstellen beschränkt. Hier sollen die Länder auch weitergehende Regelungen über Vorlage-, Melde- und Mitteilungspflichten zum Nährstoffvergleich und die Düngebedarfsermittlung erlassen können. In Gebieten, in denen keine Nitratbelastung des Grundwassers vorliegt, sollen die Länder Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der Düngeverordnung erlassen können. AgE