Düngeverordnung: Neue Vorschläge Mitte Juni

Die EU-Kommission wird ungeduldig und droht mit rechtlichen Schritten wegen der Düngeverordnung. Eine Mehrheit der Bundesländer ist für einen betriebsbezogenen 20%-Abschlag vom Düngebedarf in roten Gebieten.

Die Bundesregierung will der Europäischen Kommission bis Mitte Juni ihre Vorschläge für eine Änderung der Düngeverordnung vorlegen. Das haben die Staatssekretäre des Bundesumwelt- und des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Jochen Flasbarth und Dr. Hermann Onko Aeikens, Ende Mai in einem Schreiben an den Chef der Brüsseler Generaldirektion Umwelt, Daniel Calleja Crespo, angekündigt.

Brüssel drückt aufs Tempo

Der Spanier hatte sich zuvor in einem Brief unzufrieden mit dem schleppenden Fortgang der deutschen Bemühungen gezeigt und konkrete Vorschläge angemahnt. Komme die Bundesregierung den Forderungen weiterhin nicht nach, sei die Kommission verpflichtet, rechtliche Schritte einzuleiten.

Keine Einigung auf konkrete Maßnahmen für eine Änderung des Düngerechts hat die Bund-Länder-Runde in Berlin gebracht. Im Mittelpunkt des Treffens stand dem Vernehmen nach die Frage „wirkungsgleicher Maßnahmen“ zu der bislang vorgesehenen schlagbezogenen 20%-Minderung vom Düngebedarf in roten Ge­bieten.

Die Kommission hat laut Calleja Crespo die Maßnahmen zur Kenntnis genommen, die die Bundes­regierung Anfang Februar in Aussicht gestellt habe und die „teilweise die Vorgaben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes umsetzen“. Wichtige Elemente des Urteils wie eine Verlängerung von Sperrfristen für die Düngung auf Grünland und strengere Vorgaben für die Düngung an Hängen seien jedoch noch nicht umgesetzt worden.

In einem Treffen mit den Staats­sekretären Mitte April in Brüssel sei man übereingekommen, noch Fachgespräche zu führen und die verbliebenen Punkte zu klären. Zudem habe die Bundesregierung „weitere Informationen, Details und die wissenschaftliche Grundlage“ für ihre Vorschläge vorlegen sollen, heißt es in dem auf den 15. Mai datierten Schreiben. Darin fordert der Generaldirektor die Bundesregierung auf, die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten, einschließlich eines von der Regierung genehmigten Entwurfs einer Gesetzesänderung. Anderenfalls sei die Kommission gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Dahinter steckt die Drohung eines Zweitverfahrens mit dem Ziel, Strafzahlungen wegen Nicht-Umsetzung des EuGH-Urteils festzusetzen.

Flasbarth und Aeikens versichern in ihrer Antwort an den Generaldirektor, dass die geforderten Unterlagen zu den Sperrzeiten und der Düngung an Hängen in Vorbereitung seien. Im Hinblick auf die in Aussicht gestellten Verschärfungen in roten Gebieten verweisen die Staatssekretäre auf die Bedenken der Bundesländer insbesondere gegen die vorgeschlagene Düngung um 20 % unter Bedarf. Derzeit sei man in Gesprächen, Alternativen zu finden.

Kooperationen als Chance

Die Unionsagrarier Gitta Connemann, Albert Stegemann und Marlene Mortler wollen in den roten Gebieten die Einrichtung von Wasserkooperationen vorschreiben. Über eine mögliche erneute Verschärfung der Düngeverordnung sollte erst dann entschieden werden, wenn Zahlen über die Auswirkungen der 2017 beschlossenen Änderungen vorliegen.

Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten bieten ihrer Ansicht nach die Chance, Maßnahmen zur Verringerung der Nitrateinträge zielgerichteter festzulegen. Darüber hi­naus wollen die Parlamentarier die Zuständigkeit für die Festlegung zusätzlicher Maßnahmen in den roten Gebieten grundsätzlich den Ländern übertragen und nicht wie jetzt vorgesehen, bestimmte Maßnahmen vorgeben. Schließlich will die CDU/CSU-Fraktion abkommen von der pauschalen Betrachtung der nitratbelasteten roten Gebiete und schlägt eine verpflich­tende Binnendifferenzierung in den roten Grundwasserkörpern vor. In den so zu identifizierenden grünen Bereichen soll von zusätzlichen Düngungsauflagen abgesehen werden.

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