Dünge-VO: NRW prüft die „roten Gebiete“

Berlin hat die verschärften Vorschläge zur Dünge­verordnung in Brüssel eingereicht. Düsseldorf setzt nun auf Binnendifferenzierung.

Die Bundesregierung hat ihre Vorschläge zur Verschärfung der Düngeverordnung offiziell der Europäischen Kommission übermittelt. Zuvor hatten sich das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium auf zusätzliche Maßnahmen verständigt, die zum Teil über die Ende August bekannt gewordenen Pläne hinausgehen.

Mehr als 50 % „rot“?

Die geplanten Maßnahmen konzentrieren sich besonders auf die mit Nitrat belasteten roten Gebiete. Doch gerade darüber, welche Flächen in roten Gebieten liegen, ist eine heftige Diskussion entbrannt. Die einzige Stellschraube scheint derzeit zu sein, dass die Länder mit einer Binnendifferenzierung die Flächen in den betroffenen roten Gebieten eingrenzen.

Mittlerweile haben fast alle Bundesländer ihre Gebietskulissen für die roten Gebiete ausgewiesen. Dabei reizen bisher nur Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen die Möglichkeit der Binnen­differenzierung aus. In Sachsen-­Anhalt liegt der Anteil der roten Gebiete an der landwirtschaftlich genutzten Fläche damit bei 12%. In Niedersachsen haben sich dadurch die roten Gebiete von 60 auf 39% der landwirtschaftlichen ­Fläche reduziert. In Sachsen sind mit der Binnendifferenzierung 17% der landwirtschaftlichen ­Fläche rotes Gebiet. Zum Vergleich: In NRW liegt der Anteil der roten Gebiete an der Landwirtschaftsfläche bei mehr als 50% – der bundesweite Spitzenwert.

Kein einfaches Verfahren

Das soll sich ändern: Das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium strebt eine stärkere Differenzierung der Grundwasserkörper an. Noch diesen Herbst soll es dazu ein Verbändegespräch geben. Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg beschäftigen sich ebenfalls mit dieser Option. Allerdings ist die Binnendifferenzierung aktuell noch eine Gratwanderung. Denn die jeweiligen Verordnungen einschließlich der Gebietsausweisungen haben die Länder anhand der Vorgaben der derzeitig gültigen Düngeverordnung von 2017 verabschiedet. Ob diese den Anforderungen der EU-Kommission mit der nun anstehenden Verschärfung für 2020 weiter genügen, kann bisher niemand beantworten.

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