Dünge-VO: Nochmals strengere Düngeregeln

Längere Sperrfristen und striktere Vorschriften für Hanglagen: Die Regierung will die Düngeverordnung weiter verschärfen. Offen ist, ob der EU das reicht. Die Bauernverbände schlagen Alarm.

Die Bundesregierung legt bei ihren Vorschlägen zur Änderung der Düngerverordnung nach. Sie will damit das Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstößen gegen die EU-Nitratrichtlinie vermeiden. Die Kommission droht mit Strafzahlungen von mehr als 800.000€ täglich, weil sie die bisher eingereichten Verschärfungen der deutschen Düngeverordnung für unzureichend hält.

Neue Verschärfungen

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Umweltministerin Svenja Schulze reisen diese Woche nach Brüssel. Dort präsentieren sie dem EU-Umweltkommissar Karmenu Vella ihre vergangene Woche nachgebesserten Vorschläge. Ob er diese akzeptiert, ist nicht klar.

  • Sperrfristen: Die Sperrfrist für Festmist und Kompost in den roten, mit Nitrat belasteten Gebieten soll künftig vom 1. November – anstatt vom 1. Dezember an – bis zum 31. Januar gelten. Gewässerschonend wirtschaftende Betriebe sollen von der Verlängerung ausgenommen sein. Außerhalb belasteter Gebiete soll die Sperrfrist um zwei Wochen vom 1. Dezember bis zum 15. Januar verlängert werden. Die Düngung von Grünland mit flüssigen organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln soll in belasteten Gebieten künftig vom 1. Oktober bis zum 31. Januar verboten sein, das sind zwei Wochen mehr. Zudem soll die Düngung vom 1. September bis zum Beginn der Sperrfrist auf 60 kg Gesamtstickstoff je Hektar begrenzt sein. Bislang sollte die Obergrenze bei 80 kg liegen.
  • Hanglagen: Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Restriktionen für die Düngung von Flächen mit mehr als 10 % Hangneigung sollen bereits für Flächen mit einer Hangneigung ab 5 % gelten. Zudem soll der Gewässerabstand ab 5 % Hangneigung von 2 auf 3 m steigen. Eine von der Kommission geforderte dauerhafte Begrünung der Gewässerrandstreifen sollen die Landeswassergesetze regeln.
  • Phosphatdüngung: Stärker reglementiert werden soll auch die Phosphatdüngung. In ausgewiesenen phosphatsensiblen Gebieten sollen Phosphatdüngemittel vom 1. November bis zum 31. Januar nicht aufgebracht werden dürfen. Hier sind allerdings die Länder noch gefordert: Bislang haben erst zwölf Bundesländer – darunter NRW – nitratbelastete Gebiete ausgewiesen und entsprechende Landesverordnungen vorgelegt.

Grünland abgestraft

In den Grünlandregionen Bergisches Land und Eifel lösen die neuen Vorschläge „Unmut ohne Ende“ aus, betont Helmut Dresbach, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Oberberg. Die Grünlandbauern hätten deutschlandweit die niedrigsten Nitratwerte. Zudem kritisiert Dresbach die strengeren Regeln für Hanglagen.

Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), hält die Verschärfung sogar für kontraproduktiv für den Wasserschutz. Zum Abschlag von 20 % auf die Stickstoffdüngung in den roten Gebieten sagte er: „Wenn ich Pflanzen nicht mehr bedarfsgerecht ernähren kann, dann schaffe ich schon die Voraussetzung dafür, dass es kein gutes Wurzelsystem gibt und erzeuge damit eine schlechtere Aufnahme von Nährstoffen und am Ende einen geringeren Ertrag.“ Das helfe dem Wasserschutz nicht.

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