Dünge-Verordnung: EU-Kommission wird keine Klage einleiten

Die EU-Kommission wird auf Grundlage der überarbeiteten Dünge-Verordnung keine Klage gegen Deutschland einleiten. Nun ist der Bundesrat am Zug.

Nachdem die EU die deutschen Vorschläge zur Verschärfung des Düngerechts Ende Januar abgelehnt hatte, scheint der neue Verodnungsentwurf der Dünge-Verordnung der Kommission zu genügen: Die Gespräche, die Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium mit der EU-Kommission geführt haben, konnten abgeschlossen werden. Die EU-Kommission wird auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten. Das hat das Landwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung erklärt.

Neben dem Umweltministerium haben auch das Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium das erforderliche Einvernehmen erteilt, sodass die Verordnung nun fristgerecht dem Bundesrat zugelietet werden konnte.

Verpflichtende Binnendifferenzierung kommt

In den Verhandlungen mit der EU-Kommission wurde aus Sicht von Bundesministerin Julia Klöckner ein wichtiger Schritt errreicht erreicht: Es wird der Bundesregierung per Verwaltungsvorschrift nun möglich sein, bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf die Gebietskulissen und Messstellen in den einzelnen Bundesländern festzulegen. Das unterschiedliche Vorgehen in den Ländern hat bei vielen Landwirten zu Protesten geführt.

Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern erfolge die Ausweisung der roten Gebiete künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert, so Klöckner.

Bundesrat: Entscheidung Anfang April

Das Bundeskanzleramt hat die Verordnung fristgerecht dem Bundesrat zugeleitet. Nun sind die Länder am Zug. Vorgesehen ist, dass sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 3. April 2020 mit dem Verordnungsentwurf befasst. Damit wird auch der von der EU-Kommission vorgegebene Zeitplan eingehalten. Die Kommission hatte unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie keine weitere Verzögerung des Rechtssetzungsverfahrens akzeptiere. Falls der Bundesrat im April keinen Beschluss fasse, sei sie gezwungen, das Klageverfahren einzuleiten.

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