Drei Entlassungen im Landgestüt

Neue Entwicklung im Landgestüt: Die drei seit Januar 2016 freigestellten leitenden Beschäftigten sind entlassen. Diesen Schritt hat das Ministerium nach einem Blick in die Ermittlungsakten unternommen.

Neue Entwicklung im Landgestüt: Die drei bislang freigestellten leitenden Beschäftigten sind entlassen worden. Das bestätigte ein Sprecher des zuständigen Landwirtschafts- und Umweltministeriums heute gegenüber dem Wochenblatt.

Das Ministerium hat dem Sprecher zufolge „in den letzten Wochen“ Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten nehmen können. Daraufhin seien die Arbeitsverhältnisse zu den „vormals freigestellten drei Beschäftigten“ von seiten des Landes beendet worden. Weitere Auskünfte teilte das Ministerium "aufgrund des schwebenden Verfahrens und aus personaldatenschutzrechtlichen Gründen" nicht mit. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster sind von dieser Entscheidung unberührt und laufen weiter.

Was bisher geschah

Wie berichtet, hatte das NRW-Landwirtschaftsministerium die drei leitenden Beschäftigten des Landgestüts in Warendorf im Februar 2016 freigestellt. Gegen sie wird wegen des Verdachts der Vorteilsannahme ermittelt. Die kommissarische Leitung des Gestüts wurde Hans Leser übertragen, der stellvertretender Abteilungsleiter im Düsseldorfer Ministerium ist.

Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelt seit mehr als einem Jahr gegen die drei freigestellten Mitarbeiter. Der ursprüngliche Verdacht der Vorteilsannahme soll sich unbestätigten Medienberichten zufolge auf den Tatbestand der unerlaubten Nebentätigkeit ausgeweitet haben. Demnach sollen die drei leitenden Angestellten entgegen einer Untersagung ihres Arbeitgebers, des Düsseldorfer Landwirtschafts- und Umweltministeriums, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet haben und am Handel mit Pferden nach Katar beteiligt gewesen sein, unter anderem gemeinsam mit einem Pferdehändler vom Niederrhein. Die näheren Umstände sind bislang nicht bekannt.

Das Ende eines dienstrechtlichen Anspruchs

Die drei leitenden Angestellten waren seit Februar 2016 freigestellt und hatten gemäß Dienstrecht weiterhin Anspruch auf ihr arbeitsvertragliches Entgelt. Bis Januar 2017 soll sich das Bruttoentgelt für die drei Personen auf insgesamt rund 193.000 € summiert haben. Das geht aus einem Bericht hervor, den der zuständigen Minister Johannes Remmel im Februar dieses Jahres in einem Ausschuss des Düsseldorfer Landtages vorgelegt hat.

Dieser dienstrechtliche Anspruch entfällt mit der nun getroffenen Entscheidung. Sie deutet darauf hin, dass das Ministerium den bisherigen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Münster ein erhebliches Gewicht beimisst. Bis zum Beweis des Gegenteils gelten die drei leitenden Angestellten als unschuldig. Str.