Dränageplan gefälscht ...

Der Landesbetrieb Straßen NRW zahlt Familie Wißbrock in Bielefeld-Senne Ausgleich für Dränageschaden. Weil ein Dränageplan in den Gerichtsakten gefälscht worden ist, ermittelt der Staatsanwalt jetzt wegen Prozessbetrug.

Wegen Dränageschäden auf seinen Flächen (im Zuge des Baus einer neuen Trasse der Autobahn A 33) reichte Landwirt Siegfried Wißbrock Klage gegen den Landesbetrieb Straßen NRW vor dem Landgericht ein. Danach tauschten die Prozessgegner Schriftsätze aus. Der Landesbetrieb fügte den Prozessunterlagen dann auch den Dränageplan bei, den Wißbrock bereits 2006 dem Landesbetrieb ausgehändigt hatte.

Zwei Eintragungen fehlten

Beim Studium der Akten stellte Anwalt Hans Bubenzer plötzlich Folgendes fest: In dem Dränageplan, der den Prozessakten beigefügt war, fehlten zwei wichtige, handschriftlich eingetragene Details, nämlich der Hinweis unten auf dem Plan „Sammler weiter Dränagen“ und „bestehende Sammler angeschlossen.“ Wie das?
Genau mit diesem Hinweis, dass keine weiteren Dränagen an den Sammler angeschlossen waren, hatte Straßen NRW bzw. die Haftpflichtversicherung die Forderung von Familie Wißbrock im Vorfeld abgelehnt.

Schaden doch beglichen, Strafanzeige gestellt

Nachdem Bubenzer den Prozessbeteiligten die offensichtliche Manipulation mitgeteilt hatte, läuteten bei der Regionalniederlassung von Straßen NRW in Bielefeld und beim Düsseldorfer Verkehrsministerium die Alarmglocken. Schon wenige Tage später erklärte sich der Landesbetrieb nach „erneuter Prüfung der Unterlagen“ bereit, Wißbrock den vollen Schaden zu begleichen.

Zudem stellte Anwalt Bubenzer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen Unbekannt. Vorwurf: Prozessbetrug. Inzwischen ermittelt der Staatsanwalt beim Landesbetrieb. Abzuwarten bleibt, ob die Behörde den oder die Mitarbeiter bei der Regional­niederlassung identifizieren kann und, falls ja, welche Strafe der Verantwortliche zu erwarten hat. Armin Asbrand

Den ausführlichen Bericht lesen Sie in Wochenblatt-Folge 4/2012 auf Seite 93.