Dioxin: Ermittlungen gegen BMELV

Im Zusammenhang mit dem Dioxinskandal von Anfang vergangenen Jahres hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg jetzt auch Ermittlungen gegen das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) aufgenommen.

Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Kathrin Schmelzer, am vergangenen Donnerstag gegenüber dem Presse- und Informationsdienst AGRA-EUROPE erklärte, wird hier aber zunächst ein Anfangsverdacht geprüft. Wie im Fall des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums besteht der Verdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen.

Anklage gegen Hahne und Ripke

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat in dieser Sache bereits Anklage gegen den ehemaligen Pressesprecher des Agrarressorts in Hannover, Gert Hahne, sowie gegen Staatssekretär Friedrich Otto Ripke erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, im Rahmen des Dioxinskandals im Januar 2011 eine Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums herausgegeben beziehungsweise dies veranlasst zu haben, in der bekanntgegeben wurde, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen einen Futtermittelhersteller aus Damme ermittle, obwohl im Zuge dieser Ermittlungen erst einige Stunden später eine Durchsuchung bei dem Unternehmen stattfinden sollte.

Dabei solle den Angeklagten bekannt gewesen sein, dass sie durch die Veröffentlichung den Durchsuchungserfolg gefährden könnten, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Bei der Durchsuchung hätten unter anderem Rückstellproben aus dem kritischen Zeitraum des Dioxinskandals nicht aufgefunden werden können, obwohl diese eigentlich aufbewahrt werden müssten.

Hat BMELV von Durchsuchungsaktion gewußt?

Laut Schmelzer hat ein Verteidiger der Angeklagten auf die Pressemitteilung des BMELV hingewiesen, die kurz vor der Verlautbarung des Ressorts in Hannover erschienen war. Entscheidend sei nun, ob auch beim Bundeslandwirtschaftsministerium eine sogenannte „subjektive Komponente“ bestanden habe, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Gemeint sei damit, ob auch Beamte im Bundesministerium von der geplanten Durchsuchungsaktion bei dem verdächtigen Betrieb in Damme gewusst hätten, als sie von diesem in der Presseverlautbarung berichtet hätten. AgE