Deutschland wegen Lohndumping verklagt?

Die französische Fleischindustrie will der Beschäftigung von billigen ausländischen Lohnarbeitskräften in deutschen Schlachtbetrieben nicht länger tatenlos zusehen. Ihr zuständiger Fachverband SNIV-SNCP hat deshalb in der zweiten Januarwoche Klage bei der EU-Komission eingereicht. Das hat der Generaldirektor der Organisation, Pierre Halliez, mitgeteilt. Allerdings hieß es bei der Kommission, dass bislang keine Beschwerde eingegangen sei.

Laut SVNIV-SNCP greifen deutsche Schlachtereien oft auf extrem billige Arbeitskräfte, insbesondere aus Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, der Ukraine und sogar aus Russland zurück. Ihre Löhne lägen deutlich unter der Bezahlung deutscher Arbeitnehmer. Ihm zufolge hat das Kollektiv gegen Sozialdumping in Europa unter Vorsitz des SNIV-SNCP die Klage eingereicht, da der deutsche Staat offensichtlich nicht immer auf die korrekte Umsetzung der nationalen Gesetzgebung dränge. Diese sei wiederum an das EU-Recht gekoppelt.

Halliez stellte klar, dass selbst eine provisorische EU-Richtlinie vorschreibe, Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Nationalität zu den gleichen Bedingungen zu entlohnen. Während Arbeitskräfte in Frankreich einschließlich Lohn und Abgaben rund 20 €/Std. verdienten, seien es in deutschen Schlachtereien gerade einmal 7 €, sagte Halliez. Einige deutsche Fleischverarbeiter beschäftigten zwischen 80 und 90 % Ausländer. Man könne von einem Preisunterschied in Höhe von 5 Cent/kg bei Schweinefleisch und 8 Cent/kg bei Rindfleisch ausgehen. AgE