Düngeverordnung

Deutschland muss doch nachbessern

Erst im Juni 2017 ist die Düngeverordnung in Kraft, nun muss der Bund sie ändern, um Strafzahlungen an die EU abzuwenden. In Gebieten mit hoher Nitratbelastung soll der Anbau von Zwischenfrüchten vorgeschrieben und die Herbstdüngung verboten werden.

Die Bundesregierung sieht sich gezwungen, die Düngeverordnung erneut zu ändern. Entsprechende Vorschläge hat sie in der vergangenen Woche der Europäischen Kommission zukommen lassen. Diese sollen der Brüsseler Kritik an den geltenden Regelungen Rechnung tragen und ein zweites Vertragsverletzungsverfahren mit Strafzahlungen abwenden.

Aufzeichnungspflicht über Düngermengen

Vorgesehen ist zum einen, den ­bislang geforderten Nährstoffvergleich durch eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen, um so die Einhaltung des ermittelten Düngerbedarfs besser zu kontrollieren. Zum anderen soll es zu­sätzliche Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten geben. Dazu zählen ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen sowie ein Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Winterraps.

Zudem sollen in den „roten Gebieten“ die geltenden Sollwerte für die Düngebedarfsermittlung um 20 % niedriger liegen als ande­renorts. Schließlich soll die Einhaltung der Stickstoffobergrenze von 170 kg pro Hektar und Jahr für organische Düngemittel nicht mehr aufgrund von Durchschnittswerten, sondern schlagbezogen ­erfolgen.

Klöckner: Neue Vorgaben "unvermeidlich"

Generell sollen die Länder in den roten Gebieten größere Spielräume erhalten, um weiter­gehende Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung zu ergreifen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bezeichnete die neuen Vorgaben im Düngerecht als unvermeidlich. Bereits Ende Februar will das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Referentenentwurf zur Änderung der Düngeverordnung vorlegen. Dem Zeitplan zufolge soll die Ressortabstimmung einschließlich der Länder- und Verbändeanhörung bis zur Jahresmitte abgeschlossen sein, sodass im Herbst die Notifizierung der Novelle durch die Kommission erfolgen könnte. Nach deren Abschluss und der Kabinettsbefassung könnte das Bundesratsverfahren beginnen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Verabschiedung in der Länderkammer im Frühjahr 2020 erfolgt, sodass die neue Düngeverordnung im Mai 2020 in Kraft treten könnte.

Kritik des Bauernverbandes

Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagierte verärgert und mahnte Verlässlichkeit an. „Änderungen im Jahres­rhythmus sind ein Vertrauensbruch“, erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied. Er bezeichnete die Brüsseler Forderungen nach einer erneuten Revision der Düngeverordnung als nicht berechtigt. Die EU-Kommission müsse Deutschland die Chance geben, „dass sich das neue Düngerecht auch entfalten kann“.

Rukwied forderte die Kommission auf, die bereits kurzfristig erzielten Wirkungen anzuerkennen und Deutschland eine Umsetzungszeit einzuräumen. „Die Bauern in Deutschland arbeiten mit Hochdruck daran, die gestiegenen Anforderungen im Gewässerschutz umzusetzen, haben aber kein Verständnis für das aktuelle Pingpongspiel zwischen Brüssel und Berlin“, stellte der DBV-Präsident klar.

Rukwied: Das neue Düngerecht zeigt Wirkung

Für ihn steht auch die Glaubwürdigkeit der deutschen Politik auf dem Spiel, „wenn ohne eine fundierte Bewertung des geltenden Düngerechts und vor der Vorlage des nächsten Nitratberichts 2020 die Grundlagen des Düngerechts erneut geändert werden“. Rukwied erinnerte daran, dass die grundlegende Neufassung der Düngeverordnung erst im Juni 2017 und die komplett neue Stoffstrombilanzverordnung Anfang 2018 in Kraft getreten seien.

Die Forderungen nach erneuten Änderungen im Düngerecht sind dem Bauernpräsidenten umso unverständlicher, als dass das neue Düngerecht bereits Wirkung zeige. So seien schon im ersten Düngejahr spürbare Veränderungen in der Tierhaltung, in den Betriebsstrukturen und beim Düngereinsatz zu verzeichnen. Beispielsweise gehe der Einsatz von stickstoffhaltigen Handelsdüngern und Klärschlamm deutlich zurück. Die Rinder- und Schweinebestände nähmen überproportional ab.

Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens verwies in einem Schreiben an Bundestagsabgeordnete auf schwierige Beratungen, um innerhalb der Bundesregierung eine einheitliche Position zu erarbeiten. Nachdem diese Mitte Dezember erreicht worden sei, habe man im Januar die Gespräche mit der EU-Kommission fortgeführt und ihr Ende Januar die abgestimmten deutschen Vorschläge übermittelt.