Hambacher Forst

Erst mal unantastbar

Das Waldgebiet "Hambacher Forst" am Rande des rheinischen Braunkohlereviers ist zum umkämpften Symbol geworden. Das Oberverwaltungsgericht Münster stoppte nun die von der RWE geplante Abholzung – vorläufig.

Die Abholzung eines Waldes am Rande des rheinischen Braunkohlereviers ist vorläufig gestoppt. Wie das Oberverwaltungsgericht OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster mitteilt, hat der 11. Senat des OVG das Land verpflichtet sicherzustellen, dass die RWE Power AG von weiteren Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen im Hambacher Forst absieht. Der Stopp gilt seit Dienstagabend dieser Woche.

Der Hambacher Forst, ein ursprünglich rund 900 ha großes Waldgebiet zwischen Kerpen (Erftkreis) und Jülich im Kreis Düren), liegt am südlichen Rand des rheinischen Braunkohlerevier. Seit den 1970er Jahren gehört der Wald der Rheinbraun AG, seit 2003 der RWE. Der Energiekonzern beabsichtigt, den Wald zu roden, um im Tagebau Braunkohle zu gewinnen.

Proteste nicht nur in friedlicher Absicht

Die geplante Abholzung des Waldes im Zuge des Braunkohle-Tagebaus stößt seit langem auf die Proteste von Umweltschützern. Seit etwa fünf Jahren haben sich die Auseinandersetzungen verschärft.

Der Streit um die Zukunft des Hambacher Forsts hat zahlreiche friedliche Gegner der Abholzung auf den Plan gerufen, aber auch gewaltbereite Aktivisten angelockt. Wie die Rheinische Post im August vergangenen Jahres berichtete, sollen zeitweise "bis zu 150 Aktivisten aus der internationalen Szene" auf der Wiese eines Privatmannes ein Camp errichtet haben. Und nicht nur das: Nach Auskunft des Aachener Polizeipräsidenten Dirk Weinspach hat die Polizei im Forst unter anderem lebensgefährliche Fallgruben und Fallen mit angespitzten Baumstämmen als Katapulten vorgefunden.

"Hängebeschluss" des Gerichts

Der nordrhein-westfälische Landesverband des "Bundes für Umwelt und Naturschutz" (BUND) hatte beim Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilantrag zu verhindern versucht, dass RWE vom Hauptbetriebsplan 2015-2017 des Braunkohletagebaus Hambach Gebrauch machen kann und das Forstgebiet rodet, bevor das Klageverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Bei dem nun erfolgten Entscheid des OVG handelt es sich um einen „Hängebeschluss“, der eine vorübergehende Regelung darstellt. Sie gilt, bis das Gericht im anhängigen Eilbeschwerdeverfahren entschieden hat. Die Zwischenentscheidung sei "zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes angesichts der Komplexität des Sachverhalt und der sich stellenden Rechtsfragen sowie zur Vermeidung irreversibler Zustände erforderlich“, erklärte der 11. Senat des OVG Münster.

In der Hauptsache hat das Verwaltungsgericht Köln am 24. November dieses Jahres die Klage abgewiesen. Ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil liegt dem Oberverwaltungsgericht noch nicht vor (Aktenzeichen: 11 B 1362/17 – I. Instanz: VG Köln 14 L 3477/17).