Den Winter zur BVD-Sanierung nutzen

Obwohl die Bundesverordnung zur Sanierung der Bovinen Virusdiarrhoe, auch unter der Abkürzung BVD bekannt, erst am 1. Januar 2011 in Kraft tritt, sollten Rinderhalter bereits jetzt auf die neuen Gesetzesvorgaben reagieren. Seit Anfang Oktober dieses Jahres haben Betriebe die Möglichkeit, den Status "BVDV-unverdächtig" mit Beihilfen aus der Tierseuchenkasse zu erlangen, vorausgesetzt der Tierhalter schließt sich den neuen BVDV-Leitlinien des Landes NRW an.
Die neuen Sanierungsmaßnahmen betreffen allerdings nicht nur Milchviehhalter. Für Mutterkuhbetriebe gelten die gleichen Regeln. Was dabei auf sie zukommt, war Mittelpunkt der diesjährigen Informationsveranstaltung des Fleischrinder-Herdbuches Bonn (FHB) in Dülmen (Kreis Coesfeld) am Mittwoch dieser Woche.

Fest steht, dass ab dem 1. Januar 2011 alle Tiere, die über die FHB-Auktionen vermarktet werden "BVDV-unverdächtig" sein müssen. "Es ist wichtig, dass wir jetzt schon die Weichen dafür stellen", erklärte Dr. Tobias Kirschner, Kreisveterinärdirektor des Kreises Unna. Aus seiner Sicht sei die freiwillige Beteiligung an der BVDV-Leitlinie für die Mutterkuhhalter nur von Vorteil: "Denn wer jetzt die Verpflichtungserklärung unterschreibt, bekommt die Untersuchungskosten von der Tierseuchenkasse NRW bezahlt." Die für Janaur 2010 vorgesehenen neuen Ohrmarken, anhand dessen eine Gewebeprobe der jungen Tiere zur BVD-Untersuchung entnommen wird, werden ebenfalls von der Tierseuchenkasse den angeschlossenen Betrieben kostenlos zur Verfügung gestellt.
Kirschners Empfehlung für Mutterkuhhalter lautet deshalb, sich schnellstmöglich beim zuständigen Veterinäramt zu melden, um der freiwilligen Sanierung beizutreten. "Im Idealfall sollte etwa drei bis vier Wochen nach der Wintereinstallung der Tiere mit der Gesamtbestandsuntersuchung begonnen werden. Denn schließlich folgt ein Beobachtungszeitraum von zwölf Monaten", so der Veterinär. Nur wer rechtzeitig mit dem Sanierungsprogramm beginnt, schafft es Anfang 2011 den Status "unverdächtig" zu erlangen. Bei der Gesamtbestandsuntersuchung wird allen Rindern (ausgenommen ältere Masttiere) älter als 60 Tage eine Blutprobe entnommen. Rinder jünger als 61 Tage werden innerhalb von drei Monaten blutserologisch untersucht. EvB

Mehr zu dem Thema BVDV-Sanierung in Mutterkuhbeständen und über die FHB-Informationsveranstaltung lesen Sie in der kommenden Wochenblatt-Ausgabe, Folge 43/2009.