Datenschutz ohne Augenmaß?

Für Ärger und Verdruss dürfte die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU sorgen, die bereits am 25. Mai in Kraft tritt. Wir beantworten wichtige Fragen, auch anhand von Beispielen.

Juristen raufen sich bereits heute die Haare, wie die 99 Artikel der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Einzelfall auszulegen sind. Klar ist jedenfalls dies: Jeder Unternehmer sowie die Vereinsvorstände und andere Organisationen, die personenbezogene Daten etwa von Kunden und Mitgliedern verwalten, müssen ab dem 25. Mai die verschärften Vorschriften beachten. Die neue Verordnung gilt EU-weit, sie wird in Deutschland ergänzt durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz.

Thomas Biesenbaum ist beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) in Münster für den Datenschutz zuständig. Er hat uns die wichtigsten Fragen zu dem Thema beantwortet.

Wochenblatt: Warum hat die EU den Datenschutz neu geregelt?

Biesenbaum: Brüssel will die personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung besser schützen. Wie wichtig der Schutz ist, zeigen die aktuellen Skandale um Facebook und Co. Verarbeitung heißt: Das Erheben, Speichern, Ändern und Übermitteln von Daten. Die DS-GVO gilt für alle Unternehmen in der EU und damit auch für alle Landwirte, die personenbezogene Daten für ihre Zwecke verwalten. Dazu zählen die Daten von Mitarbeitern im Betrieb und die Daten, die zum Beispiel ein Direktvermarkter von seinen Kunden oder ein Verein von seinen Mitgliedern erhebt. Da Landwirte grundsätzlich Unternehmer sind, müssen sie die Vorschriften beachten, egal, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine GbR oder GmbH handelt.

Die DS-GVO greift nicht, wenn Daten zu rein persönlichen Zwecken verwendet werden. Beispiele: Ein Familienfoto oder lustige Fotos vom Junggesellenabschied werden im Internet hochgeladen, etwa in einer WhatsApp-Gruppe oder bei Instagram. Auch das Speichern und die Weitergabe von privaten Telefonnummern etwa im Handy unterliegt nicht dem Datenschutz.

Wochenblatt: Angenommen, ein Landwirt, Arbeitgeber oder Direktvermarkter hat mit personenbezogenen Daten zu tun. Bei welchen Geschäften (Handlungen) muss der Unternehmer den Datenschutz beachten?

Biesenbaum: Die Verarbeitung der Daten ist erlaubt, wenn es eine gesetzliche Grundlage...