Kornbrennereien

Das stille Ende eines Staatsmonopols

"Korn von brennenden Höfen" gibt es noch, aber die letzten Reste des staatlichen Branntwein-Monopols sind seit dem Jahreswechsel Geschichte. Die "Bundesmonopolverwaltung", eine Behörde mit zeitweise 650 Beschäftigten, wird bis Ende 2018 aufgelöst.

Mit Ablauf des Jahres 2017 ist nach einer fast 100-jährigen Geschichte das deutsche Branntweinmonopol zu Ende gegangen. Wie die Bundesregierung mitteilte, endet damit auch die Verteilung staatlicher Gelder an die zuletzt verbliebenen rund 550 landwirtschaftlichen Brennereien, die ihren Rohalkohol aus Obst, Getreide oder Kartoffeln an die Monopolbehörde abgeliefert hatten. Das Branntweinsteuerrecht beinhaltete mit dem Brennen unter Abfindung eine Steuervergünstigung, die sonst in der Gesetzgebung zu Verbrauchsteuern unbekannt war.

Das Monopol war ursprünglich eine Einnahmequelle für den Staat. Nach der Reinigung des Alkohols und seiner Aufbereitung zu 96-prozentigem bis 99-prozentigem Neutralalkohol habe die Bundesmonopolverwaltung das Produkt zu Marktpreisen verkauft. Dies sei aber nur unter Verlust möglich gewesen, da der Markt mit billigem Auslandsalkohol gesättigt sei. Deshalb sei hier ein Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gezahlt worden, der zuletzt bei rund 40 Mio Euro gelegen habe.

Im Ersten Weltkrieg entstanden

Das Branntweinmonopol geht auf ein Gesetz zurück, das das Datum des 26. Juli 1918 trägt – es war eines der letzten Gesetze, die Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet hat. Gut hundert Jahre lang wurden die staatlich kontrollierte Produktion und der Handel mit Branntwein reguliert und beaufsichtigt. Landwirtschaftliche Brennereien erhielten seinerzeit feste Mengen zugeteilt, die sie aus Getreide, Kartoffeln und Obst brennen durften. Der Staat nahm ihnen den Alkohol zu festen Preisen ab.

Das Branntweinmonopol, im Ersten Weltkrieg erdacht und Teil der staatlichen Kriegswirtschaft, hat Inflationsjahre und Weltwirtschaftskrise, den Zweiten Weltkrieg und die Währungsreform überstanden, aber nicht mehr die Gesetzgebung der EU: Staatliche Reglementierungen der Wirtschaft und Marktordnungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse sind grundsätzlich nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Deshalb hat die EU auch das Branntweinmonopol aufgehoben. Die letzten Ausnahmeregeln galten bis zum am 31. Dezember 2017.

Die Bundesmonopolverwaltung, die zeitweise rund 650 Beschäftigte hatte, wird in den kommenden Monaten aufgelöst. Die Behörde wird bis Ende 2018 abgewickelt und nach und nach in die Zollverwaltung eingegliedert.

"Kleinbrenner" dürfen weitermachen

Zum 1. Januar 2018 sind das neue Alkoholsteuergesetz und die Alkoholsteuerverordnung als verbrauchsteuerrechtliche Nachfolgeregelungen des Monopols in Kraft getreten. Das Schnapsbrennen muss nun nicht mehr vorher beim zuständigen Zollamt angemeldet werden; eine nachträgliche Meldung reicht aus. Vor allem Kleinbrenner müssten sich nun umstellen, beispielsweise auf die Direktvermarktung, so die Regierung. Mit Hofverkäufen ließen sich gute Umsätze erzielen.

Zugunsten der Kleinbrenner bleibt das seit über 100 Jahren regional bestehende Abfindungs- und "Stoffbesitzerbrennen" erhalten. Es ist auf Basis der derzeit geltenden Regelungen in das neue Alkoholsteuergesetz integriert. Die damit verbundene Vergünstigung - die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes - kann zudem seit Jahresbeginn bundesweit genutzt werden. Der Bund erkennt damit die ökologische und kulturelle Bedeutung der Klein- und Obstbrennereien insbesondere für den Erhalt der Streuobstwiesen an.