Windenergie

Das ging daneben

In diesem Jahr fanden die ersten Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land statt. Jetzt steht die Branche vor einem Scherbenhaufen.

Mit der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stellte die Bundesregierung die Förderung der erneuerbaren Energien von einer Festvergütung auf Ausschreibungsverfahren um. Das hatte vor allem ein Ziel: Die Energiewende sollte preiswerter werden. Als Folge steht die Windenergiebranche nach den ersten drei Ausschreibungsrunden jetzt aber vor einem Scherbenhaufen: Im kommenden Jahr könnte der Zubau von Wind­energieanlagen (WEA) an Land radikal einbrechen. Schon heute entlassen Hersteller, Planungsbüros und Zulieferer erste Mitarbeiter. Die negativen Auswirkungen drohen so stark, dass die Politik die Reißleine gezogen und die Ausschreibungsbedingungen für 2018 geändert hat.

Politik zieht die Reißleine

Dabei haben die ersten Ausschreibungsrunden am 1. Mai, 1. August und 1. November auf den ersten Blick gut funktioniert: Der Zuschlagswert sank vom vorgegebenen Höchstwert (7 Cent/kWh) auf zuletzt 3,82 Cent/kWh. In Runde zwei und drei gingen zudem etwa 97 % der Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften (BEG). Damit schien die Akteursvielfalt – ein weiteres Ziel der Politik – auch im Rahmen der Ausschreibungsverfahren erhalten zu bleiben.

Dass durch die Umstellung auf die Ausschreibung die Zukunftsbranche Wind in Gefahr geraten könnte, damit hatte kaum jemand gerechnet.

Was ist passiert? Um die Zusammenhänge zu verstehen, muss man Folgendes wissen: In den Ausschreibungsrunden bewerben sich die Investoren, egal, ob Firmen oder BEG, um die Möglichkeit, eine oder mehrere WEA mit einer bestimmten Leistung bauen zu dürfen. Dazu geben sie den Preis an, zu dem sie Windenergie erzeugen können. Es kommt dann solange immer der Bieter mit dem niedrigsten Preis je kWh zum Zuge, bis die gesamte ausgeschriebene Menge WEA-Leistung vergeben ist. Nach Inbetriebnahme der WEA erhalten die Betreiber als Stromerlös den Preis, zu dem sie einen Zuschlag bekommen haben. Sind die tatsächlichen Marktpreise niedriger, was heute in der Regel der Fall ist, bekommen sie die Differenz zu ihrem Zuschlagspreis gefördert. Die Finanzierung erfolgt über die EEG-Umlage. In den Ausschreibungsrunden 2017 wurden insgesamt 2800 MW ausgeschrieben.

Damit BEG bessere Chance haben, gelten für sie Sonderregeln. Im Gegensatz zu anderen Investoren müssen sie zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Ausschreibung keine...