Darlehen für Frostschäden

Die Blüten vieler Obstbäume und die jungen Triebe der Weinreben waren Ende April mehrere Nächte lang Frost ausgesetzt. Das führte zu erheblichen Schäden. Betroffenen Betrieben bietet die Rentenbank Darlehen zur Liquiditätssicherung.

Das Frühjahr 2017 hat Obstbäumen und Weinreben stark zugesetzt. Anfang April sorgten sommerliche Temperaturen dafür, dass Apfel- und Kirschbäume zehn Tage eher blühten und auch an den Weinreben die Knospen zwei Wochen eher austrieben.

Ende April sorgte Polarluft dann für Minustemperaturen, wie die Tagesschau berichtet. Blüten und Knospen erlitten Frostschäden. Für Betriebe aus Landwirtschaft, Garten- und Weinbau bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung. Vom Kälteeinbruch Ende April Betroffene können ein Darlehen in Anspruch nehmen, wenn sie ihrer Hausbank im betroffenen Betriebszweig einen Ergebnisrückgang von mindestens 30 % nachweisen können.

Da sich die Frostschäden zum Großteil erst im Herbst 2017 oder Frühjahr 2018 in den Unternehmensergebnissen zeigen, bleibt das Programm mindestens bis Juni 2018 geöffnet.

Die Förderdarlehen werden zu den besonders günstigen „Top-Konditionen“ angeboten. Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren. Beim zehnjährigen Darlehen ist eine Zinsbindung von fünf oder zehn Jahren wählbar. Die Darlehen sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Der effektive Zinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) beträgt zurzeit bei allen Laufzeiten 1%. Bei allen Liquiditätssicherungsdarlehen mit einer Zinsbindung von weniger als 10 Jahren wird mit dem Darlehen ein einmaliger Förderzuschuss von aktuell 1% der Darlehenssumme ausgezahlt.

Bei den Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. Weitere Informationen zum Liquiditätssicherungsprogramm finden Sie unter www.rentenbank.de .