Prüfung in luftiger Höhe

Darf Windenergieanlage weiter betrieben werden?

Nach 20 Betriebsjahren erlischt die Betriebs­genehmigung von Windenergieanlagen. Weiter­laufen dürfen sie nur nach eingehender Prüfung.

Auch wenn es auf den ersten Blick so wirkt: Ein Adrenalinjunkie ist Malte Ex nicht. Er ist Sachverständiger innerhalb der 8.21 Group. Gut gesichert steht er auf der ­Gondel einer Windenergieanlage (WEA). Er prüft seine Ausrüstung lieber noch ein zweites Mal, bevor er sich in die Tiefe abseilt und die Rotorblätter auf Risse oder andere Schäden ­untersucht. Quadratzentimeter für Quadratzentimeter schaut er sich die Oberfläche an, führt bei Bedarf Klopfproben durch, markiert Auffälligkeiten, bewertet und notiert.

Weiterbetrieb möglich?

Die Prüfung der Rotorblätter, die Ex an der WEA von Karl-Heinz Kleinebecker in Gütersloh durchführt, gehört zur „Bewertung und Prüfung zum Weiterbetrieb nach Erreichen der kalkulierten Lebensdauer (BPW)“, die bei den meisten WEA nach 20 Betriebsjahren zumindest dann durchgeführt werden muss, wenn der Betreiber seine Anlage nicht stilllegen, sondern weiterbetreiben möchte.

Die BPW hat folgende Ziele: Sie stellt den technischen Zustand der Anlage fest, trifft eine Aussage darüber, inwieweit ein weiterer, sicherer Betrieb der WEA gegeben ist und legt notwendige Maßnahmen zur Erhaltung der Standsicherheit fest.

Nach Auslaufen der EEG-Förderung

WEA-Betreiber Kleinebecker ist längst nicht der einzige, der seine Anlage zur BPW anmeldet: Im Jahr 2021 erreichen rund 7000 WEA mit einer Leistung von rund 5000 MW das 20. Betriebsjahr. Gleichzeitig endet für sie dann auch die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

In den Jahren danach geht es weiter: In der Spitze werden im Jahr 2022 fast 2300 WEA 20 Jahre alt und in der Zeit von 2024 bis 2032 werden im Schnitt rund 1000 Anlagen...