Gemeinsame Agrarpolitik

Coronakrise: Klöckner fordert EU-Maßnahmen

Bei Marktstörungen durch die Coronakrise sollen Instrumente der Gemeinsamen Marktordnung greifen, fordert Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Zum Beispiel vereinfachte Anträge für Hilfsgelder oder eine Fristverlängerung bei den Prämienträgen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat für den Fall von außergewöhnlichen Marktstörungen im Zuge des weltweiten Corona-Geschehens die Wichtigkeit einsatzfähiger Instrumente der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) betont. „Hierfür - und für den Warenverkehr mit Drittstaaten - sollte Sorge getragen werden“, forderte die Berliner Agrarressortchefin in einem Schreiben an die kroatische Landwirtschaftsministerin und gegenwärtige Agrarratspräsidentin Marija Vučković. Anlass ist die für gestern Nachmittag angesetzte Videokonferenz der EU-Agrarminister, bei der über Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise gesprochen werden soll.

Warenfluss auch über Grenzen

Des Weiteren pocht die deutsche Ministerin darauf, mögliche Beeinträchtigungen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs „so gering wie möglich“ zu halten. Sie erinnert daran, dass die Agrar- und Ernährungswirtschaft durch vielfältige - auch grenzüberschreitende - Lieferbeziehungen gekennzeichnet sei. Gerade bei Produkten, die für die Weiterverarbeitung in der Kette benötigt würden, sowie bei verderblichen Rohprodukten wie beispielsweise Rohmilch dürfe es zu keinen Verzögerungen an der Grenze kommen.

Frist für Agraranträge verlängern

Überdies spricht sich die CDU-Politikerin während der Krise für eine Flexibilisierung der Verwaltungs- und Kontrollvorgaben im Bereich der GAP aus. Zur Gewährleistung der Durchführung der EU-Agrarförderung sollten nach Ansicht Klöckners derzeit vor allem die Einreichungsfrist für die Anträge der Landwirte verlängert und die Vorgaben zur Durchführung der Kontrollen angepasst werden. Ebenso fordert sie, dass die Kontrollraten reduziert oder bestimmte Kontrollen vor Ort ganz ausgesetzt werden.

Tierärztliche Versorgung sichern

Zudem sollten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der tierärztlichen Infrastruktur getroffen werden, um die tierärztliche Versorgung von Nutztieren sicherzustellen, mahnt Klöckner an. Zwar könnten mögliche Folgen für die Tierseuchenbekämpfung noch nicht bestimmt werden. Allerdings seien bereits jetzt die grenzübergreifenden Maßnahmen zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infolge der Bewegungseinschränkungen aufgrund des Corona-Geschehens von Verzögerungen betroffen.

Hilfsgelder vereinfachen

Zudem hält die Bundesregierung laut Klöckner eine „deutliche Anhebung“ der Höchstgrenzen für Beihilfen nach den De-minimis-Verordnungen für erforderlich. Auch seien Vereinfachungen notwendig. Bei Beihilfen zwischen 1.000 € und 10.000 € sollte auf eine Abwicklung nach den De-minimis-Verordnungen und auf die damit verbundenen Formalitäten verzichtet werden. Dann könnten Beihilfen in dieser geringen Größenordnung rasch und unbürokratisch gewährt werden. Des Weiteren bringt die Ministerin zusätzliche Entschädigungen für Betriebe mit Sonderkulturen aufgrund des Ausfallens der Saisonarbeitskräfte ins Spiel. Schließlich hält sie befristete Erleichterungen bei der Validierung pflanzengesundheitlicher Importkontrollen für angesagt.