WLV-Vorstandssitzung

Corona-Schlachthofkrise, Umsatzsteuer, Kastenstände

An brandaktuellen Themen mangelte es den Vorstandsmitgliedern des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) bei ihrer Sitzung am Donnerstag nicht.

Per Telefonkonferenz „versammelten“ sich die Mitglieder des WLV-Vorstands am Donnerstagnachmittag. Eines der beherrschenden Themen waren die Turbulenzen infolge der vielen positiven Corona-Tests im Schlachtunternehmen Tönnies. Die Konsequenzen für die Landwirte sind noch nicht endgültig abzuschätzen.

Letztlich dreht sich vieles um die Frage, binnen welcher Frist der Betrieb in Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) wieder aufgenommen werden kann, wie viele Tiere dann dort geschlachtet werden können und in welchem Tempo. Die Erfahrungen aus dem Schlachthof in Coesfeld zeigen, wie Westfleisch-Aufsichtsratsvorsitzender Josef Lehmenkühler berichtete, dass ohne Weiteres nicht mehr die gewohnten Schlacht- bzw. Zerlegeleistungen zu realisieren sind. Das liegt an den Abstandsregeln, den Kontaktbeschränkungen zwischen verschiedenen Arbeits- und Wohngruppen sowie weiteren Auflagen. Ob es auch nach dem Wiederanfahren des jetzt geschlossenen Tönnies-Schlachthofs dadurch zu echten Engpässen bei der Verarbeitung kommt, bleibt zunächst unklar.

Pauschalierung ade?

Steuerberater Arno Ruffer von der BSB GmbH informierte über Veränderungen rund um die Umsatzsteuer. Vom 1. Juli an bis zum Jahresende werden die geltenden Steuersätze von 19 auf 16 % und von 7 auf 5 % gesenkt. Die Vorsteuerpauschale bleibt für Landwirte aber weiter bei 10,7 % und für Forstwirte bei 5,5 %. Das sind die Steuersätze, die pauschalierende Berufskollegen auf ihren Rechnungen ausweisen dürfen bzw. müssen.

Problematischer ist der Streit zwischen EU-Kommission und Bundesregierung um die grundsätzliche Frage der Umsatzsteuerpauschalierung. Brüssel ist nicht damit einverstanden, dass im Grund jeder landwirtschaftliche Betrieb in Deutschland die Möglichkeit hat, zwischen Regelbesteuerung und Pauschalierung zu wählen. Es droht eine Änderung der Vorschriften dahingehend, dass die verwaltungstechnisch viel einfachere Pauschalierung mit einem Umsatzhöchstbetrag kombiniert wird. Wer mehr einnimmt als XYZ € - der Betrag ist noch nicht beziffert – fällt aus der Pauschalierung heraus.

Kastenstand im Bundesrat?

Eine der wichtigen Fragen für Sauenhalter ist jetzt schon mehrfach von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt worden. Für die Ferkelerzeuger gibt es deshalb immer noch keine Rechtssicherheit mit Blick auf Kastenstände im Deckzentrum und Ferkelschutzkörbe in der Abferkelbucht. Dr. Bernhard Schlindwein, beim WLV in der Geschäftsstelle zuständig für Veredlungsfragen äußerte sich aber hoffnungsvoll, dass vielleicht doch noch vor der Sommerpause ein Kompromiss die Länderkammer passieren könnte. Strittig waren bis zuletzt die Regelungen zu Übergangsfristen für schon bestehende Ställe.