"Landwirtschaft ist systemrelevant"

Corona-Hilfspaket für die Landwirtschaft beschlossen

Die Bundesregierung hat heute ein umfassendes Corona-Paket beschlossen, um Folgen der Corona-Epidemie aufzufangen. Sieben Punkte sind auch für die Landwirtschaft von großer Bedeutung.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung (23. März 2020) weitreichende Hilfen für Bürger und Unternehmen beschlossen, die durch die Corona-Krise betroffen sind. Auch die Belange der Agrarwirtschaft wurden an verschiedenen Punkten geregelt, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitgeteilt hat.

Landwirtschaft ist systemrelevant

Aufgrund der Ausgangssperre in Rumänien haben viele Landwirte aktuell die Sorge, dass für Aussaaten und Ernte nicht genügen ausländische Saisonarbeitskräfte nach Deutschland kommen. Auch viele Saisonarbeiter aus Polen zögern, da sie fürchten, bei ihrer Rückreise in Quarantäne zu müssen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte deshalb Vorschläge gemacht, wie sichergestellt werden kann, dass Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland sind und wollen, länger hier arbeiten können. Zudem wurden verschiedene Anreize für andere Gruppen vorgeschlagen, um sie als Helfer für die Landwirtschaft zu gewinnen.

Im Kabinett wurden dazu heute die folgenden Punkte beschlossen:

  1. Land- und Ernährungswirtschaft werden als systemrelevante Infrastruktur anerkannt: Somit ist es etwa hinsichtlich Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.
  2. Ausweitung der ‚70-Tage-Regelung‘: Saisonarbeitskräfte, dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich. Das reduziert auch die Mobilität und somit die Infektionsgefahr. Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland und auch dazu bereit sind, können so länger hier arbeiten. Das Kriterium der Berufsmäßigkeit für die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft gilt weiterhin.
  3. Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis möglich: Um in der Krise flexibel und auf mögliche Personalverschiebungen zwischen den Wirtschaftszweigen (in Richtung Ernährungs- und Landwirtschaft) reagieren zu können, wird das Bundesarbeitsministerium wird zur Arbeitnehmerüberlassung eine Auslegungshilfe vorlegen. Danach ist Arbeitnehmerüberlassung in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich ist und das streng auszulegende Kriterium „nur gelegentlich" wird dem nicht entgegensteht.
  4. Erleichterungen bei der Anrechnung von Einkommen aus Nebentätigkeiten für Bezieher von Kurzarbeitergeld: Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Mit dieser Regelung will die Bundesregierung den finanzielle Anreiz zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung als Saisonarbeitskraft erhöhen.
  5. Hinzuverdienstgrenze für Vorruheständler angehoben: Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständler wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben. Die Regelung gilt für die gesamte Dauer des Jahres 2020.
  6. Arbeitszeitflexibilisierung: Die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (10 Stunden Grenze/ 6-Tage Woche) reichen nicht aus, um auf außergewöhnliche Notfälle, insbesondere epidemische Lagen von nationaler Tragweite, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können. Das Bundesarbeitsministerium erhält eine Verordnungsermächtigung, um in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen angemessene arbeitszeitrechtliche Regelungen zu erlassen. Im Rahmen der Verordnung werden die landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung, Logistik und der Handel mit Lebensmitteln ausdrücklich berücksichtigt.
  7. Kündigungsschutz für Pachten: Landwirten, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, darf bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden.

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