Bußgelder für Preisabsprachen von Bier

Im sogenannten Vertikalfall im Lebensmittelhandel hat das Bundeskartellamt weitere Bußgelder verhängt.

Die Brauerei Anheuser Busch InBev (AB InBev) und mehrere Händler müssen 90,5 Mio. € bezahlen. AB InBev hat die Ladenpreise vor allem für Becks, Franziskaner und Hasseröder in Absprache mit dem Lebensmitteleinzelhandel erhöht. An den Absprachen haben sich der Getränkegroßhandel Kempf, Edeka, Metro und Netto beteiligt. Gegen AB In Bev und Rewe wurde wegen frühzeitiger Kooperation kein Bußgeld verhängt.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, dass die betroffene Brauerei beim Absatz ihrer wichtigsten Biermarken mehrfach Erhöhungen der Ladenpreise mit den Händlern abgesprochen und die Einzelheiten koordiniert hätte. Die Händler hätten die Erwartungshaltung gehabt, dass die Brauerei dafür sorge, dass die Preisanhebung gleichzeitig auch bei den konkurrierenden Händlern umgesetzt werde. Leidtragende solcher „systematischer Preisbindungstaktiken“ seien die Endverbraucher.

Auch wegen Preisabsprachen für Süßwaren von Haribo wurde gegen Lidl ein Bußgeld verhängt. Rossmann soll wegen Preisbindung bei Melitta-Produkten eine Strafe zahlen. Das Unternehmen hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

Seit 2010 wurden in den Warengruppen Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte bisher Bußgelder in Höhe von 242 Mio. € verhängt. AgE