Bundesregierung gegen Hoftorbilanz

Die Bundesregierung steht der Forderung nach Einführung einer verpflichtenden Hoftorbilanz zur vollständigen Erfassung der Nährstoffflüsse im Rahmen der anstehenden Novelle der Düngeverordnung ablehnend gegenüber. Gleichzeitig soll es aber einige Neuregelungen im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung geben.

In der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion räumt Bleser zwar ein, dass die Hoftorbilanz zur Darstellung eines gesamtbetrieblichen Nährstoffstatus dienen könne. Sie sei jedoch nicht hinreichend düngungsspezifisch und werde gerade bei Betrieben mit Viehhaltung von zu vielen Faktoren beeinflusst, die keinen Bezug zur Düngung hätten.

Der Staatssekretär kündigt zugleich eine Reihe von Neuregelungen an, die man im Zuge der Novellierung der Düngeverordnung vornehmen werde. So würden die bestehenden Abstandsregelungen zu Gewässern weiterentwickelt und gegebenenfalls verschärft. Vorgesehen sei zudem eine Änderung der Sperrfrist zur Ausbringung von organischem Dünger, während die Mindestlagerkapazitäten Ländersache seien.

Ferner soll laut Bleser im Rahmen der Novelle geregelt werden, dass nach Ablauf von Übergangsfristen nur noch emissionsarme Ausbringungstechniken zulässig sind. Berücksichtigen werde man den Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, künftig auch die Gärreste pflanzlichen Ursprungs in die standortspezifische Obergrenze für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger einzubeziehen. Bleser bekräftigte das Ziel der Bundesregierung, die Düngeverordnung bis Ende 2014 zu novellieren. AgE